Folgende Fakten:

  • Noch keine abgeschlossene Ausbildung
  • Unter 25 Jahre alt
  • Seit einigen Jahren bereits in eigener Wohnung lebend
  • Nach Abbruch einer Ausbildung Bürgergeld beantragt und erhalten, ohne dass nach dem Einkommen der Eltern gefragt wurde
  • Neue Ausbildung begonnen mit einem Nettoverdienst von ca. 950 Euro
  • Vom Jobcenter einen Leistungsbescheid bekommen, dass trotzdem noch ein Aufstockungsbedarf von rund 500 Euro besteht, zunächst aber vorrangig Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden müsse
  • Darauf besteht aber laut BAB-Rechner kein Anspruch, da in der Ausbildung ja 950 Euro netto zur Verfügung stehen (zzgl. Kindergeld von den Eltern) und auch aufgrund eines zu hohen Elterneinkommens.
  • Hat man in diesem Fall wirklich Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld? Das würde ja bedeuten, man hätte in der Ausbildung rund 1700 Euro netto zur Verfügung.
  • Würde das Jobcenter sich dann die Aufstockung von den Eltern zurückholen? Auch wenn es vorher nie nach dem Einkommen der Eltern gefragt hat?