Antwort
Hatte einen Schreiner mit dem abschleifen und versiegeln eines Parkettboden beauftragt. Die Leistung wurde auftragsgemäß erbracht. Allerdings wurden mehrere Heizungsleitungen beim abschleifen beschädigt. Der AN verweigert die Übernahme der Reparaturkosten. Werde daher nur noch an örtliche Handwerker vergeben.