Angenommen, jemand betreibt einen Kühlschrank in einem Keller in einem Mehrfamilienhaus. Im Mietvertrag ist das explizit nicht verboten. Besteht da ein Problem, z.B. Haftung, wenn z.B. der Kühlschrank in Brand geraden würde. Kann der Vermieter sowas erlauben?
Gerne Antworten von Menschen, die sich mit Brandschutz auskennen und Menschen, die einschätzen könne, wahrscheinlich es ist, dass ein Kühlschrank in einer Kellerumgebung in Brand geraten kann.