Dann sichere Deinen Balkon so,daß Du nicht mehr runterfallen kannst.Denn eine größere Sicherheit kann Dir das Schwindelgefühl nehmen!Mach das Geländer höher oder verglase die Öffnung.Es gibt da genug Möglichkeiten. Gruß Cojak

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Bei einem älterem Haus sind die Decken bestimmt sehr hoch.Da würde ich die Decke gleich tiefer hängen,eine Unterlattung anbringen und evtl.eine Holz-oder Panelendecke abhängen,je nach Geschmack.Außerdem kannst Du auch noch isolieren,so hast Du auch noch Wärme und Schalldämmung im Haus,denn alte Häuser sind oft sehr hellhörig. Gruß Cojak

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Wenn ein Ausländer ein Bier möchte und die Gaststätte in der er ist,kein einfaches Bier hat,gebe ich ihm ein Pils.Es ist aber auch kein Fehler,ihm ein Weizen zu reichen.Früher war das Weizen regional bedingt,jetzt gibt es aber auch schon überall alles.

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Muss man in Gaststätten bar zahlen (Feier) oder hat man als Gast auch ein Recht auf Überweisung?

Wir hatten eine Feierlichkeit. Im Vorfeld gab es eine mündliche Vereinbarung, was wir wollen und was die Gaststätte für Preise hat. Wir haben nichts unterschrieben! Nun erhielten wir nach der Feier die Rechnung (handschriftlich, ohne Stempel, auf einem Werbeblockblatt einer Versicherung oder so), die uns nicht angemessen erschien. Es waren Dinge berechnet, die wir im Vorfeld nicht besprochen hatten (wir hatten eine selektive Getränkekarte, trotzdem wurden andere Getränke bestellt) und Mengenangaben waren falsch (z.B. steht da 6 Sektflaschen, bestellt haben wir 33 Gläser à 0,1ml). Außerdem war das Büffet nicht ausreichend. Viele Salate waren alle, noch eh jeder etwas davon bekommen hat... Auch der Service war mangelhaft. Unsere Gäste haben sich "selbst bewirtet" und abgeräumt, während die Bedienung rauchte. Wir wollen also nur einen Teil zahlen, dies wurde vor Ort abgelehnt und gesagt, die Chefin rufe uns am nächsten Tag an, was sie auch tat und mit Anzeige drohte, da wir nach dem Kommentar der Bedienung ohne Anzahlung gingen. War das falsch? Nun erhielten wir eine neue Rechnung, noch teurer! Angeblich habe man sich verrechnet. In der alten Rechnung ist die MWSt inklusive, in der neuen wird sie dazu gerechnet!!! Es fehlt jedoch eine Bankverbindung (neue Rechnung wieder nur handschriftlich!), so kann ich nix überweisen.

Was nun? Ich will da nicht nochmal persönlich hin!

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Wenn die Gäste andere Getränke bestellt und getrunken haben, müssen diese natürlich bezahlt werden.Ihr hättet,sowie auch das Servicepersonal eure Gäste darauf aufmerksam machen müssen,daß es nur die Getränke auf den speziell dafür angefertigten Karten gibt.Doch wer will das schon?

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Muss man in Gaststätten bar zahlen (Feier) oder hat man als Gast auch ein Recht auf Überweisung?

Wir hatten eine Feierlichkeit. Im Vorfeld gab es eine mündliche Vereinbarung, was wir wollen und was die Gaststätte für Preise hat. Wir haben nichts unterschrieben! Nun erhielten wir nach der Feier die Rechnung (handschriftlich, ohne Stempel, auf einem Werbeblockblatt einer Versicherung oder so), die uns nicht angemessen erschien. Es waren Dinge berechnet, die wir im Vorfeld nicht besprochen hatten (wir hatten eine selektive Getränkekarte, trotzdem wurden andere Getränke bestellt) und Mengenangaben waren falsch (z.B. steht da 6 Sektflaschen, bestellt haben wir 33 Gläser à 0,1ml). Außerdem war das Büffet nicht ausreichend. Viele Salate waren alle, noch eh jeder etwas davon bekommen hat... Auch der Service war mangelhaft. Unsere Gäste haben sich "selbst bewirtet" und abgeräumt, während die Bedienung rauchte. Wir wollen also nur einen Teil zahlen, dies wurde vor Ort abgelehnt und gesagt, die Chefin rufe uns am nächsten Tag an, was sie auch tat und mit Anzeige drohte, da wir nach dem Kommentar der Bedienung ohne Anzahlung gingen. War das falsch? Nun erhielten wir eine neue Rechnung, noch teurer! Angeblich habe man sich verrechnet. In der alten Rechnung ist die MWSt inklusive, in der neuen wird sie dazu gerechnet!!! Es fehlt jedoch eine Bankverbindung (neue Rechnung wieder nur handschriftlich!), so kann ich nix überweisen.

Was nun? Ich will da nicht nochmal persönlich hin!

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Die Gaststätte muß sich auch an Vorabsprachen halten.Wenn der Sekt glasweise bestellt wurde,so sollte er auch so abgerechnet werden.Doch verstehe ich die Gaststätte nicht,denn 7 Gläser sind meist teurer als der Flaschenpreis.Doch,ob eine Rechnung handschriftlich oder per Computerkasse erstellt wurde,ist dabei nicht wichtig-Hauptsache ist,sie ist richtig! Auf die Rechnung gehört:Datum,Anlaß,richtige Mengenangaben mit Preis und Anzahl,Summe und anteilige Mwst.,Datum und Unterschrift. Tschüß

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Wenn Sie aus natürlichen Zutaten keine gute Suppe hinkriegen,machen Sie etwas verkehrt!

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Besenrein heißt:evtl.Löcher in den Wänden von Dübel usw. sind zu vergipsen.Das Bild an der Wand ist weiß zu übermalen.Ansonsten soweit sauber zu übergeben.Einen neuen Anstrich kann er nicht verlangen,denn dafür bekommt er ja seine Miete.Auch gibt es Abnutzungen am Fußboden,dafür kann er auch keinen neuen Fußboden verlangen! Tschüß Siegfried

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Wenn eine mündliche Vereinbarung bestanden hat und Sie den neuen Bodenbelag einfach darüber legen passiert dem alten Teppichboden nichts.Wenn Sie ihn entfernen wollen,würde ich schon auf sein Einverständnis warten,denn er könnte Sie dann haftbar machen für evtl.entstandenen Schaden. Gruß Siegfried

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Versuch es mal beim Baumarkt oder bei einer Schlosserei.Die Kosten belaufen sich auf ca.20€.

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Mit Holzspachtel ausgleichen und neu streichen oder mit selbstklebender Holztapete bekleben.

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Die Pilze fangen nach 3 Tagen an zu blasen. man sollte sie daher vorher scharf anbraten,dann kann man sie etwas länger aufbewaren und die Soße hält etwas länger.Jedoch Gerichte mit Pilzen muß man deshalb immer frisch machen oder man gibt die Pilze erst später dazu. Alles Gute!

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Reden Sie mit dem Arbeitsamt. Dann bekommen Sie eine Bestätigung,welche Sie an die GEZ schicken und Sie werden von den Gebühren befreit. Viel Glück

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