Die Mieterin meiner Wohnung ist kürzlich gestorben. Sie hatte vor ihrem Tod schon die Wohnung rechtmäßig gekündigt und die Kündigung läuft auf den 30. November 2021. In der Wohnung befindet sich noch das ganze Mobiliar, die Erben haben allerdings das Erbe ausgeschlagen, da außer dem Mobiliar nichts mehr an Eigentum da ist. Ich habe mich deshalb ans Nachlassgericht gewandt und um eine Nachlass Pflegschaft zur Räumung der Mietsache gebeten. Dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ein Bedürfnis zu Sicherung des Nachlasses nicht ersichtlich sei und das Mietverhältnis bereits gekündigt wäre.
Wie bekomme ich jetzt die Wohnung leer? Angeblich darf ich die Wohnung nicht einmal betreten (außer bei Gefahr im Verzug). Der neue Mieter will zum 1. Januar 2022 einziehen. Vielen Dank für Ihre Einschätzung :(