Gehört ein Smartphone-Ladekabel zur Gewährleistung?

Ist es richtig, dass der Händler (Media-Markt) verweigert, ein kaputtes Ladegerät/-kabel umzutauschen, obwohl es ordnungsgemäß behandelt wurde und jetzt (nach eineinhalb Jahren) "auseinanderfällt". Normaler Weise gehört doch ein Kabel zur Gewährleistung oder nicht? Im Endeffekt ist es ja nichts anderes als bei einem Fernseher, wenn dort die Fernbedienung kaputt geht (nicht eigenes Verschulden) wird sie doch rein theoretisch auch umgetauscht oder nicht?

Gerne auch Gesetzestexte/Paragraphen nennen.