Guten Abend,
ich bewerbe mich gerade für eine Wohnung und wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt, soll eine Bearbeitungsgebühr von 155€ fällig werden. Die Wohnung ist vom jetzigen Mieter inseriert und auch die Besichtigungen wurden von ihm ausgeführt. Die Bewerbung selbst geht an den Vermieterverein Haus-und-Grund. Jetzt ist meine Frage darf der Vermieterverein diese Gebühren erheben?
Laut dieser Seite darf es der Eigentümer selbst und bestimmte Verwalter auf jeden Fall nicht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertragsausfertigungsgebuehr-kosten-fuer-den-mietvertrag-abwaelzung-auf-den-mieter-zulaessig_045476.html