Hallo, mich beschäftigt derzeit folgende Frage: Ich bin seit 1993 Beamtin im Freistaat Thüringen, mittlerweile im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Ich habe nun möglicherweise eine Stelle als Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Stadt in Aussicht.
Man muss dazu sagen, dass jeder normal denkende Mensch an diesem Punkt, sagen würde: Lass die Finger vom Wechsel! Ich habe jedoch persönliche Gründe, darüber nachzudenken (u.a. Fahrzeit würde sich enorm verringern, aus einem Teilzeitverhältnis könnte eine Vollzeitstelle werden). Doch dies nur kurz als Erklärung....
Nun zum Problem:
Ich habe bislang niemanden gefunden, der mir folgende Auskünfte geben kann:
- Entfallen die bislang erworbenen Pensionsansprüche?
Was passiert bei Nachversicherung in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung? Wie erfolgt diese? Welche Beträge werden hier zugrunde gelegt? Muss man da sehr hohe Abstriche hinnehmen?
Bin derzeit privat krankenversichert. Ist ein Wechsel in die gesetzliche KV ohne weiteres möglich?
Welche Veränderungen habe ich noch zu beachten?
Über ein paar aussagekräftige Antworten, vielleicht sogar von Personen, die solch einen Wechsel vollzogen haben, würde ich mich sehr freuen! Danke.