Dachflächenverpachtung - Geschäft mit Haken? Grundsätzlich hat jedes Geschäft seinen Nutzen und auch eine Verpflichtung. Einen Haken hat die Verpachtung einer Dachfläche jedoch nicht. Der Pächter einer Dachfläche stellt i.d.R. die Forderung der Begehbarkeit und möchte dieses in der ZifferII des Grundbuches notarisch beglaubigt eingetragen haben. Dieses führt nicht selten zu Verzögerungen, wenn das Grundbuch noch nicht frei von Schuld seitens der Bank ist. Es ist darauf zu achten, das der Pächter und Betreiber der Photovoltaikanlage eine umfangreiche und entsprechende Versicherung abschließt. Es ist Ratsam zu vereinbaren, das entsprechende Deckung jährlich nachgewiesen wird. Weitere Empfehlungen und Angebote zum Thema auf Solarenergie-Investment.de, Oder kontaktieren Sie uns direkt. Energieberatung Erneuerbare Energien in Hamburg

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