Ich trage, als Mann wohlgemerkt, gerne Leggings aus Material in Wetlook- bzw. Liquid-Metal-Optik.

Sowohl zu Hause, als auch öffentlich. Einerseits aus Bequemlichkeit - anderseits aber natürlich auch, weil es meiner Partnerin und mir einfach gefällt.

Bei Leggings ist ja, bedingt durch den Schnitt und den hautengen Sitz, eine Betonung der "Anatomie" des Trägers gegeben und auch, aus erotischen Gründen, durchaus gewünscht. Stichworte: "Cameltoe-Effekt" bei Frauen und "Bulge-Effekt" bei Männern.

Ist diese, durch den Schnitt der Bekleidung gegebene, Betonung der männlichen bzw. weiblichen Anatomie in irgend einer Weise strafrechtlich relevant, wenn die Bekleidung in der Öffentlichkeit getragen wird? Also: Erregung öffentlichen Ärgernisses o.ä.?