Hallo,

muss ich eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung, während dem Bezug von ALG II, zwingend dem Jobcenter mitteilen, wenn die Aufwandsentschädigung garantiert die 250 € im Monat nicht überschreitet?

Riskiere ich damit irgendwelche Abzüge beim "Bürgergeld"?

Ich habe schon mitbekommen, dass das Jobcenter bei Bekanntgabe einer (ehrenamtlichen) Nebentätigkeit, sofort, nach eigenem Ermessen, die ALG II Zahlung einkürzt, noch bevor aus der Tätigkeit heraus irgendein Geld geflossen ist. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke.