Antwort
Das Regierungspräsidium hat die Vergleichsarbeiten ausdrücklich NICHT eingeführt, um die Schüler zu benoten. Auch darf laut Notengebungsverordnung die erreichte Punktzahl nicht herangezogen werden, wenn es sich um eine x,5 Note handelt. Das wird vielleicht an einigen Schulen praktiziert, ist aber nicht rechtens. Ein guter Lehrer sollte in der Lage sein seine Schüler in so fern einzuschätzen, als dass er bei der Notenfindung nicht auf die Lernstandserhebung angewiesen ist und diese zu ihrem eigentlichen Zwecke nutzt: Seine Schüler in ihren Defiziten zu unterstützen und in ihren Stärken fördern!