Da hier unter anderem einige falsche Antworten verfasst wurden, möchte ich das Ganze nochmal richtigstellen.

Mit dem erfolgreichen Abschließen des Handelsfachwirt (IHK) hast du eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit dieser kannst du ebenfalls an einer Universität studieren.

Ich habe mich nach dem Fachwirt ebenfalls für ein Studium (B.Sc.) entschieden und habe kein Abitur nachgeholt.

Welchen Bereich möchtest du denn studieren? Im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich an einer Universität, welche durchaus Wert auf Mathe legt, wirst du nur mit den IHK-Kenntnissen immense Probleme kriegen.

Aber: Die meisten Hochschulen und Universitäten bieten sogenannte Brückenkurse an, vom Gabler Verlag gibt es ebenfalls einige brauchbare Exemplare. Ich kann dir nur empfehlen ein Studium aufzunehmen, wenn du noch die Ambitionen dazu hast.

Dass ein solches Vorhaben mit sehr viel Arbeit verbunden ist, sollte dir jedoch bewusst sein. Des Weiteren wäre es interessant zu wissen, ob du ein Vollzeitstudium planst oder ob du neben dem Beruf studieren möchtest.

Quelle (S. 10, Pos. 19): http://ankom.dzhw.eu/pdf_archiv/Liste_der_Fortbildungen_die_zu_einem_allgemeinen_Hochschulzugang_berechtigen_sollen.pdf

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Bildungssprachliche Wörter zu verwenden alleine hilft nicht, um sich besser ausdrücken zu können. Sicherlich sieht dein Text dann wichtiger aus, ob der Sinn jedoch gegeben ist, wäre dann ein anderes Thema.

Versuche die Begrifflichkeiten zu verstehen und Assoziationen zu erstellen, dann wirst du mit der Zeit durchaus Erfolge vernehmen können.

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In deinem Fall wäre es kein Umtausch, sondern eine Reklamation. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Prinzipiell musst du nachweisen, dass du den Artikel in der jeweiligen Filiale erworben hast, kannst du dies nicht, besteht kein Anspruch auf Reklamation. Die Hose könnte auch älter sein, als angegeben.

Wenn du den genauen Tag weißt sowie das Zahlungsmittel kennst (hier: Gutscheinkarte), kannst du auf Kulanz hoffen und vor Ort nachfragen, ob der Kassenbon rekonstruiert werden kann.

Die Belege müssen vom Einzelhändler aufbewahrt werden, entsprechend dürfte es kein Problem sein, mit den von dir vorhandenen Daten, einen neuen Beleg auszustellen.

Und immer daran denken: Der Ton macht die Musik!

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Bei Onlinekäufen sowie Verträgen hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses Widerrufsrecht besagt, dass du den Kaufvertrag ohne Nennung von Gründen binnen 14 Tagen widerrufen kannst.

Im Klartext: Ja, du kannst sowohl das Handy als auch den Vertrag rückgängig machen. Achte jedoch genau auf das angegebene Datum, an dem der Vertrag gültig wird!

PS: Selbstredend erhältst du bei Widerruf auch dein Geld zurück.

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