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Da du in der Vergangenheit schreibst, nehme ich die aktuelle Verfassung mal aus und nehme das bekannteste und vermutlich auch gemeinte Beispiel: Artikel 48 der Weimarer Verfassung, Notstandsverordnungen. Der Rechspräsident war befugt, ohne Zustimmung des Reichstages Beschlüsse und Gesetze der Regierung, also des Reichskanzlers und dessen Kabinettes, zu erlauben. Gleichzeitig war er in der Lage, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen und einen Reichskanzler zu bestimmen. Dadurch konnte erstens: jedes, nur wenige Wochen amtierendes Kabinett ohne den Reichstag regieren, Hit-ler erst zum Kanzler gemacht werden und später, nachdem das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers zusammengelegt wurde, auch unter Hit-ler in dessen Person, die gesamte Demokratie gekippt werden, weil kein Parlament mehr gebraucht wurde. (Ich muss den Namen so dumm schreiben, weil ich sonst nicht Antworten kann....)