Englisch zu sprechen reicht halt nicht, ebensowenig wie deutsch hierzulande. Es kommt eben auch auf die berufliche Ausbildung an.

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Scheinbar gibt es dafür momentan noch keine Lösung. Schau mal hier:

Microsoft warnt vor Fehler mit KB5012170 (itmagazine.ch)

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Normalerweise sollte sich die Rechtsabteilung vom Rewe oder der Anwalt vom Markt darum kümmern. Anweisen muss das der Geschäftsführer. Das fällt nicht unter deine Zuständigkeit. Du kannst hierzu höchstens als Zeuge benannt werden.

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Umgangssprachlich hat sich der Begriff "Amerikaner" eingebürgert, aber richtig wäre eigentlich "US-Amerikaner", da ja der Oberbegriff "Amerikaner" auf alle Bewohner des Doppelkontinents zutreffend ist.

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Je älter ich werde, desto mehr hinterfrage ich alles, was Ende des Monats abgezogen wird.

Je Älter du wirst, desto näher rückt der Tag, an dem du über die Versicherung froh sein wirst. Theoretisch könntest du morgen schon einen schweren Unfall haben und ins Krankenhaus kommen, und dann?

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Kenne das Gerät nicht. Wenn es WLAN -Fähig ist sollte man irgendwo im Menü die Updates abrufen können.

Mein Garmin muss noch an den PC dafür angeschlossen werden, auf dem ein Programm dafür installiert ist.

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Vermutlich schwitzt der Kunststoff da irgendwelche Chemikalien aus.
Da wurden wohl nicht so hochwertige Komponenten verarbeitet.
Soweit möglich kannst du die entfernen, aber die werden wohl immer wieder kommen.
Wenn du Pech hast bröselt irgendwann das Gehäuse auseinander.

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Keine Ahnung, was dein Arbeitgeber die Polizei fragen will, er wird keine Auskunft bekommen.
Was will er mit deinen Ausweispapieren? Einbehalten darf er die nicht, es sind ja deine. Auch Kopien darf er nicht einfach so anfertigen.
Wenn du kein deutscher Staatsbürger bist, kann er lediglich die Arbeitsgenehmigung verlangen.

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Normalerweise entstehen in keine Richtung zusätzliche Roaminggebühren mehr (EU-Roaming).
Du rufst ja sowieso vom Deutschen Netz eine deutsche Nummer an.
Früher musst dann der sich im Ausland befindende Angerufene die Roamingkosten übernehmen.

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Zahlt der Betrieb freiwillig Urlaubsgeld, dann müssen es alle bekommen.

Wird Urlaubsgeld als tarifliche Leistung gewährt, dann haben theoretisch nur die Mitarbeiter darauf Anspruch, welche unter die tarifliche Regelung fallen.
Meist bekommen es aber alle, da der Arbeitgeber im Regelfall nicht darüber informiert ist, wer Mitglied der vereinbarenden Gewerkschaft ist.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, zur einzelvertraglichen Vereinbarung.
Die Zahlung ist dann im Arbeitsvertrag geregelt und muss nur an die Mitarbeiter geleistet werden, die sie dort explizit vereinbart haben.

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  • Angerissene Bestände = Bäume die schon geschädigt sind, aber noch nicht tot
  • Südlich exponierte Flächen = Bereiche des Walds, die mehr in südlicher Richtung liegen
  • Kuppenbereiche = Bereiche die leicht hügelig sind
  • Flächen mit Jahresbefall = vermutlich Flächen von den schon ganzjährige Zahlen über den Umfang des Befalls vorliegen
  • Umfeld von Sturmwürfen und -Brüchen = Bereiche des Walds in denen sich durch Stürme umgefallene oder beschädigte Bäume befinden
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Eine Schule bezahlt kein Geld:
Du kannst aber Unterstützung nach BAföG beantragen. Sollte Bedürftigkeit festgestellt werden bekommst du finanzielle Unterstützung .

BAföG in der Ausbildung | Azubi.de

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