Thema:

Was tun mit der Schuldenbremse?

Deutschland hat noch Spielraum für zusätzliche Schulden - auch nach den Maastricht-Kriterien. Daher sollte Klage vor dem EuGH gegen die Entscheidung des BVerfG‘s erfolgen!

Da das Bundesverfassungsgericht mit seinem 

Urteil vom 15. November 2023

(2 BvF 1/22)

das 2. Nachtragshaushaltsgesetz für nichtig erklärt hatte, es aber eine Notwendigkeit für weitere dringend benötigte Investitionen in vielen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, des Umweltschutzes, der Landesverteidigung und der Wirtschaftförderung sowie des Bildungswesens gibt, stellt sich für mich die dringende Frage, ob nicht der

EUROPÄISCHE GERICHTSHOF (EuGH)

wiederum das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - nach Antragstellung eines Betroffenen - aufheben kann, um weiteren Schaden für die Wirtschaft Deutschlands abzuwenden und um in die Zukunft zu investieren, sofern die Maastricher Kriterien für die Verschuldung von Mitgliedsstaaten eingehalten werden.

Dabei geht es nicht darum die Schulden auszuweiten, aber in der gegenwärtigen konjunkturellen Lage keine weiteren Investitionen zu tätigen wäre falsch und ein Schaden für die mehrheitlichen Interessen der Wirtschaft und der Bürger und für die Zukunft des Landes. Danach kann dann wieder „gespart“ werden…

Unsolides Planen und unverantwortliche Tricksereien der Politik haben uns erst in diese Lage gebracht… Jetzt geht es um Schadensbegrenzung!

Wie erfolgreich wäre eine solche Klage vor dem EuGH gegen das Urteil des BVerfG‘s?

Wer wäre klageberechtigt?

Fundierte und qualifizierte Antworten bitte nur von Kennern der Materie, am liebsten von Verfassungsexperten oder Juristen für Europa- oder Haushaltsrecht.

Vgl.:

Deutschland hat Spielraum für zusätzliche Schulden

https://www.iwd.de/artikel/deutschland-hat-spielraum-fuer-zusaetzliche-schulden-581529/