Folgender Fall ist eingetreten. Meine Mutter hat von der städtischen Behörde eine Miteilung erhalten, dass ihr leiblicher Vater im Mai diesen Jahres verstorben sei. Nachdem Sie erst jetzt als Kind ausfindig gemacht werden konnte wurde bereits die Einäscherung durch die Stadt beauftragt. Diese Kosten sollen erstattet werden. Bis zum 15.11. müsste jetzt entschieden werden ob Sie die Bestattung selbst veranlassen will, oder Ihr diese Kosten ebenfalls im nachhinein in Rechnung gestellt werde. Meine tante erhielt das gleiche Schreiben. Nun ist es aber so, dass meine Mutter und Tante bereits im Kleinkindalter (ca. 1 Jahr) ins Heim kamen und dort dann auch zur Adoption frei gegeben wurden. Meine Mutter wurde dann auch im alter von ca. 6 jahren angenommen, jedoch bin ich mir nicht sicher ob es eine "richtige" Adoption mit urkunde war. Sie hatte nie Kontakt zu Ihrem leiblichen Vater und wusste nicht einmal dessen Namen, da von den Heimen und behörden nie Informationen gegeben wurden.

Besteht denn nach der Freigabe zur Adoption überhaupt noch eine Bestattungspflicht für meine Mutter?