Hallo zusammen,

Dass man Einkaufswagen mit einem Entriegler, den man nach dem Vorgang einfach wieder abzieht, leicht lösen kann, ist ja nichts neues.
Doch ist man verpflichtet, nach dem Zurückstellen des Wagens, diesen mit der Sicherungskette wieder zu verriegeln?
Ich mache das nie - und viele andere Kunden auch nicht. Der nächste, der einen Wagen mitnimmt, muss dann nicht soviel rumfummeln. Da hätte seit Jahren auch niemand je was gesagt oder kontrolliert.
Irgendwo hat wohl mal gestanden, dies käme einem Diebstahl gleich, kann ich mir aber in kühnster Phantasie nicht vorstellen.