Auch wenn es klingt, als wäre es Unsinn: Möglicherweise hast Du viel zu wenig (Wasser) getrunken und bist stark dehydriert. Versuche in den nächsten Stunden nach und nach viel zu trinken, dann könnte es sich wieder legen.

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Such Dir ne richtig gute Serie auf DVD und vertreib Dir damit die Zeit. Filme helfen auch, aber Serien haben ja eine wesentlich längere Laufzeit. Da hast Du mehr Stoff! Alternativ natürlich ein richtig gutes Buch!

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Waren übrigens 8,90 plus 1,90!

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Du kannst den Klempner meines Erachtens beruhigt rufen. Denn hierbei würde es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff BGB) handeln, da es wohl im wirklichen oder zumindest mutmaßlichen Willen des Vermieters liegen dürfte, sein Eigentum zu schützen und erhalten. Somit hätte er Dir Deine Aufwendungen (soweit Du sie für erforderlich halten durftest [dürfte hier wohl vorliegen]) gem. § 683 BGB iVm § 670 BGB zu ersetzen. Ach ja: Das ist natürlich keine Rechtsberatung! Aber das war ja klar, oder? :-)

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Anhalten müssen wirst Du wohl kaum, aber Du solltest darauf achten, den KW nicht zu behindern. Sollte also ein Fahzeug entgegenkommen, wäre rechts ranfahren wohl schon geboten!

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Natürlich gibt es eine rechtliche Handhabe! Die Eltern haben als Eigentümer (zumindest jedoch Besitzer) der Wohnung das Recht, die Tochter vor die Tür zu setzen, da sie bereits über 18 ist. Das sollten sie ihr klipp und klar sagen. Wenn sie dann weiter so unkooperativ ist, muss sie eben sehen, wo sie weiter bleibt!

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Welcher der schnellste ist weiß ich jetzt leider nich auswendig. Danach musst Du mal googlen. Von Google Chrome würde ich abraten, da ja mittlerweile bekannt ist, dass Google Daten sammelt, wie man es sonst nur von der Stasi kennt. Ich würde Dir außerdem von Internet Explorer abraten, da er wohl der unsicherste überhaupt ist. Mozilla kann ich empfehlen, alleine schon wegen der vielen Add-ons (Werbeblocker usw).

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nein
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Werde wegen Sachbeschädigung beschuldigt und soll eine Anzeige bekommen, ich wars aber nicht!

Erstmal zu meiner Person,ich bin 14 Jahre alt. Vor ein paar Wochen war ich abends mit ein paar Leuten unterwegs (mit Alkohol). Ungefär am Ende des Abends stellte Person A (sie habe ich erst an dem Abend kennengelernt),als ich den Deckel einer Flasche aus meiner Hosentasche holte, fest das in ihrem Rucksack die zu dem Deckel passende Flasche ausgelaufen war. In dem Rucksack war auch ihr Handy, was dann natürlich kaputt war. Die Flasche hatte ich davor irgentwann in der Hand, hatte den Deckel abgemacht und wollte was trinken aber mir wurde die Flasche dann von wem anders weggenommen weil ich schon bisschen voll war und nichts mehr trinken sollte. Und später wurde die leere Flasche halt in dem Rucksack gefunden. Person A mochte mich wohl nicht (weil ich mit dem Typen von dem sie wohl was wollte geredet habe und so) und hatte mich direkt beschuldigt das ich ihr Handy kaputt gemacht habe. Wahrscheinlich wars sie selber, die die Flasche ohne Deckel in ihren Rucksack getan hat. Ich weiß aufjeden ich es nFall das icht war. Nur jetzt fragt sie mich und jeden anderen nach meinem Nachnamen keiner sagt ihr ihn, weil sie sagen das sie mich anzeigen will. Kann ich ihr den ruhig sagen, komm ich aus der Sache raus wenn sie mich anzeigt? Die Leute, die an dem Abend noch da waren, könnten Zeugen sein das ich es nicht war, aber ich glaube da hat keiner so drauf geachtet.. Ich bitte um Rat..

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Du kannst ihr Deinen Nachnahmen beruhigt geben! Soll sie Dich doch wegen Sachbeschädigung versuchen anzuzeigen. Was dann passiert ist, dass sich die Staatsanwaltschaft totlacht! Es gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung. Man müsste Dir also nachweisen, dass Du die Flasche vorsätzlich (absichtlich) offen in den Rucksack der A hast um ihr Handy kaputt zu machen. Das wird wohl kaum möglich sein. Allerdings solltest Du vom Alkohol in Deinem Alter echt lieber die Finger lassen. Sonst bist Du ganz schnell doch mal vorm Richter und der kann Dir in Deinem Alter problemlos ein Alkoholverbot aussprechen!

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Wird eine Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt, heißt das, dass Du vorerst nicht ins Gefängnis musst. Allerdings erhälst Du einen Bewährungsplan mit Auflagen, die Du erfüllen musst. Erfüllst Du diese nicht, oder wirst wieder straffällig, fährst Du dann aber die volle Haftzeit ein. (Vorzeitige Entlassung ist natürlich prinzipiell trotzdem möglich)!

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