Hallo!

Situation: Ehepartner leben getrennt im selben Haus (Trennungsjahr im Hinblick auf Scheidung). Beide sind Eigentümer.

Frage: Kann der (noch) Ehemann ein Hausverbot gegen eine (ehemals) gemeinsame Freundin gemäß der Paragraphen 1004 und 1011 BGB aussprechen?