Eine andere Idee zu den vielen weiteren Antworten, die ich alle gut finde:

Die PILLE hat in selteneren Fällen die Nebenwirkung, dass man weniger oder sogar keinen Spaß am Geschlechtsverkehr usw. hat.

Eine Freundin von mir hat das durchgemacht. Sie hat die Pille dann irgendwann abgesetzt und gemerkt, dass wieder Spaß am Kuscheln, GV usw hatte. Ihre Beziehung mit ihrem Freund ist leider an der Pille kaputt gegangen, da sie eben nie Spaß hatte und dachte, sie liebt ihn vielleicht nicht richtig.

Ich selbst habe daraufhin mal meine Frauenärztin gefragt, ob das sein kann und ja, das steht sogar in den Nebenwirkungen der Packungsbeilage drin.

Also falls du die Pille nimmst, könnte es auch an ihr liegen!

...zur Antwort

Ich würde wenn es eine starke Blutung ist folgendes empfehlen:
- Tampons (aber nicht regelmäßig, da diese auch schnell entzündend wirken können)
- Naturschwämme (bekommt man in der Apotheke, sind angenehm, auswaschbar und wiederverwendbar
- bei nicht so starken Regeltagen auf jeden Fall Binden verwenden. Wenn das zu unhygienisch ist, evtl. zu einfach Einlagen greifen und dazu eines der oberen beiden Beispiele verwenden.

Ich persönlich konnte es auch noch nie überwinden, eine weiße Hose während der Periode zu tragen. Aber eigentlich sollte das, wenn du deine Mittel (also Tampons usw) regelmäßig wechselst, kein Problem sein. Bei starken Blutungen würde ich empfehlen, z.B. den Tampon jede zwei-drei Stunden zu wechseln, damit man nicht so ein starkes Druckgefühl hat.

...zur Antwort

Das kommt ganz darauf an, ob du deine Schulpflicht bereits abgeschlossen hast.

"Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Ihrem Beginn.

Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Grundsätzlich besuchen Schüler mindestens 9 Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Anschließend besteht noch eine Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule.

Ein Ende der Schulpflicht vor Ablauf von 12 Jahren ist in besonderen Fällen gemäß § 70 Abs.6 NSchG möglich. Dabei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung.

Im § 69 NSchG ist die Schulpflicht in besonderen Fällen geregelt (Krankheit, geschlossene Unterbringung)." (Landesschulbehoerde Niedersachsen).

Meist musst du einen Antrag der Genehmigung zur Beendigung deiner Schulzeit einreichen. Du solltest vorher jedoch nachschauen, jenachdem in welchem Bundesland du lebst, wie dort mit der Schulpflicht gehandhabt wird.

...zur Antwort

Also ich habe meine zwei blauen Briefe damals immer erst eine Woche später bekommen.
In meinem Fall ging dieser Brief allerdings als Mitteilung an die Eltern und nicht an mich. Vielleicht haben deine Eltern diesen Brief ja bereits erhalten?

...zur Antwort

Also bei uns nimmt die Deutsche Post tatsächlich nur Kartons und geschlossene, nicht transparente Plastikbeutel (z.B. bei dem Versenden von Kleidung) mit einem richtigen Verschluss (also umklebt mit Panzerband / Paketband) an.

Ich würde es allerdings auch nicht empfehlen, dass die Ware (leicht) sichtbar ist, da ja heutzutage gerne mal von der Post, bzw. von einzelnen der Mitarbeiter geklaut wird.

Ansonsten würde ich einfach mal in deiner Poststelle nachfragen, was sie für geeignet halten (abgesehen von ihrer Eigenwerbung der teuren Kartons ihres Sortiments).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.