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Hallo, das mit dem Zählkind geht immer der Reihe nach. Also das älteste Kind ist auch das erste Zählkind usw. Auch müssen nicht beide Kinder die gleiche Einrichtung besuchen. Das Zählverfahren gilt aber nur solange, wie beide Kinder noch eine Einrichtung besuchen - also wenn Dein größtes Kind nicht mehr in den Schulhort geht, zählt dann Dein kleines Kind als einziges Zählkind und es gibt dann keine Vergünstigungen mehr. Ab dem 3. Kind ist es eigentlich so, dass keine Beiträge mehr für das Kind anfallen. Da weiß ich aber nicht genau, ob das in allen Bundesländern einheitlich ist.