Unterschlagung, Kindergeld?

Guten Tag,

ich [23 Jahre] habe folgendes Problem, ohne groß weiter auszuholen.

Wegen einer Krankheit musste ich damals eine Ausbildung unterbrechen bzw abbrechen, da ich sie nicht fortsetzen konnte. Nach knapp 2 Jahren - dieses Jahr - wurde uns nahe gelegt, dass man das Kindergeld für diese Zeit nachträglich erstattet bekommen würde. Leider erfolglos und selbst nach dem Widerspruch gegen die Familienkasse kam eine Ablehnung (Nicht per Post, dazu mehr unten).

Da ich aktuell ziemlich viel um die Ohren habe, habe ich den Papierkram meiner Mutter überlassen, die mir auch nach dem Widerspruch mündlich mitgeteilt hatte, dass die Familienkasse den Widerspruch abgelehnt haben. Nun hat sich rausgestellt, dass das Geld doch erstattet wurde aber nicht auf mein Konto, sondern heimlich auf das Konto meiner Mutter, wovon sie auch was wusste und nichts gesagt hatte. Sie hatte das Geld nun über die lange Zeit sich angeeignet ohne mich in Kenntnis zu setzen. [Straftat: Unterschlagung?]

Meine Frage ist nun, wie ich vorgehen soll um mir das Geld anzueignen? Jegliche Unterhaltung mit ihr führt nur zu Beleidigungen ihrerseits. Kann ich mit den Vorwürfen direkt zur Familienkasse fahren und denen die Lage schildern? Dürfen die mir Auskunft drüber geben wieviel Geld und in welchem Zeitraum überwiesen worden ist/wird? Da es immerhin alles über den Namen meiner Mutter läuft?

Es ist auch kein Einzelfall, dass sie mal diese Schiene fährt, sie hatte vor einigen Jahren auch mit einer meiner Schwestern in Sachen Steuern um paar Hunderter betrogen, aber wer will die eigene Mutter schon anzeigen, wenn man selber nichts damit zutun hat?

Da es in meinen Fall um mich geht und einige Monate - Jahr nachgezahlt wurde, kommt einiges zusammen. Das würde auch erklären, wieso sie in letzter Zeit soviel Geld ausgibt.

Kann ich damit zur Familienkasse und nachfragen, welche Summe überwiesen worden ist? Sämtliche weitere Überweisungen auf mein Konto gehen sollen? Da ich gerne die genaue Summe wissen möchte, die auf mein Konto überwiesen werden soll und eine Anzeige gegen Unterschlagung erstatten möchte.

Kindergeld, Unterschlagung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.