Guten Tag,

Da es meine erste Frage in dem Forum ist, möchte ich euch alle herzlich begrüßen.

Und jetzt zur Sache 😔:

Unser Nachbar, der sehr gut mit unserer Hausverwaltung befreundet ist, hat sich gegen uns gewandt. Wir sind ihm unbequem geworden, weil wir ihn um etwas bitten, worauf wir Recht haben, er aber keine Lust und absurde, gelogene Ausreden hat und sogar vielleicht (spekulativ) unsere Wohnung haben möchte. Er hat uns sogar bedroht, dass er uns fertig macht und das tut er jetzt. Er hat gegen uns eine polizeiliche Anzeige gemacht, die eine schlimme Lüge ist und die Kopie der Anzeige hat er an die HV verschickt. Jetzt haben wir eine Abmahnung von der Hausverwaltung bekommen, in der es steht, dass sie darüber informiert worden sind, dass der Nachbar die Anzeige gemacht hat. Darf das überhaupt sein? Erstmal es wird noch ermittelt, es ist kein Urteil und anhand einer falscher Aussage machen sie eine Abmahnung. Geht das überhaupt? Ist das nicht zufällig auch Datenschutzverletzung, dass er es an die HV verschickt hat?

Wir haben Anwaltstermin nächste Woche, aber da das Thema uns nicht in Ruhe lässt, möchte ich es erstmal hier fragen um endlich vielleicht gut schlafen zu können.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Schöne Grüße