Das klingt gar nicht gut. Mit einer ärztlichen Bescheinigung geht das immer. Das Baby hat Vorrang. In der Fachsprache nennt man das Beschäftigungsverbot. Dein Arbeitgeber wird die ärztliche Einschätzung an eine Behörde weiterleiten. Diese entscheidet dann final, ob das Beschäftigung Verbot Bestand hat. Die Arbeitgeber schließen in der Regel dafür eine Versicherung ab. Sie können sich das Geld dann von der Versicherung wiederholen. Solange die Behörde keine Entscheidung getroffen hat, gilt das Beschäftigungsverbot. Bitte beachte insbesondere, dass du während deiner Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschutzes nicht kündbar bist. Jeder Schwangerschaft und jede Geburt ist ein Risiko Punkt. das Baby hat absolute Priorität.

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Hallo lieber Kerl. Ganz so einfach ist das nicht. Schade, dass meine Vorredner keine qualifizierte Antwort gegeben haben. Zunächst einmal müssen für die Erhebung personenbezogener Daten ein paar Voraussetzungen gegeben sein. Wenn die Auswertung nicht anonymisiert und dafür geeignet ist, Rückschlüsse auf einzelne Mitarbeiter herzustellen, muss mindestens die Erlaubnis des einzelnen Mitarbeiters vorliegen. Es sei denn, ihr habt einen Betriebsrat. Dann kann dieser das Thema in einer Betriebsvereinbarung regeln. Solltet ihr einen Betriebsrat haben, ist das Thema in jedem Falle mitbestimmungspflichtig.

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