Spende steuerlich absetzbar, wenn durch Staatsanwalt "erzwungen"?
Kurzum:
Person X wird angezeigt. Person X wird vom Staatsanwalt angeboten, 800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, um so einer Prozesseröffnung zu entgehen.
X spendet die Summe, das Thema ist vom Tisch.
Frage: Können solche Spenden von der Steuer abgesetzt werden?
Gericht,
Spende