Kurzum:

Person X wird angezeigt. Person X wird vom Staatsanwalt angeboten, 800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, um so einer Prozesseröffnung zu entgehen.

X spendet die Summe, das Thema ist vom Tisch.

Frage: Können solche Spenden von der Steuer abgesetzt werden?