Hallo DerMesias aka Ironman,

ich denke, die Antwort steht im ersten Satz des Anhörungsschreibens. Es geht um die andere Hälfte bzw. die Reststrafe (Ersatzfreiheitsstrafe abzgl. bereits verbüßte Zeit).

Weiter musst Du aber damit rechnen, dass aufgrund einer weiteren Verfügung auch die Strafe vom Amtsgericht B vollstreckt wird (weitere 3 Monate). Hier geht es jedoch zunächst nur um die bisher ausgesetzte Freiheitsstrafe.

MfG BurtKeck

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Hallo,

aus meiner Sicht wird er nach Abschluss der Ausbildung kein Kindergeld bekommen (bzw. der Berechtigte nicht). Nach der Bestimmung hier http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html gibt es Kindergeld für Arbeitsuchende nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also nach dem 21. Geburtstag aus diesem Grund nicht mehr.

LG BurtKeck

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Hallo FreeLex,

vielleicht hilft Dir meine schon etwas ältere Antwort hier:

http://www.gutefrage.net/frage/explorer-exe-problem-dringend#answer12425657

Ich hoffe es für Dich :-)

LG BurtKeck

PS: Sry wegen des doppelten Eintrags :-( Erst stand gar nichts da, jetzt gleich zweimal %-(

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Hallo FreeLex,

vielleicht hilft Dir die Antwort hier:

http://www.gutefrage.net/frage/explorer-exe-problem-dringend#answer12425657

Das war jedenfalls bei mir mal die Ursache von Abstürzen.

LG BurtKeck

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Hallo Tobiboy,
das Kabel ist originär dafür gedacht, externe Ausgabegeräte wie Fernseher oder Videoprojektoren an einen PC anzuschließen. Allerdings ist in der Produktbeschreibung auf folgende Voraussetzung hingewiesen - und die Nutzerkritiken belegen, dass dies oft überlesen wird:

>Der Adapter ist einsetzbar für VGA-Ausgänge mit durchgeschleifter TV-out-Funktion. Bitte beachten Sie dazu das Handbuch zu Ihrem Notebook. Wenn die Funktion von Ihrem Gerät nicht unterstützt wird, benötigen Sie einen VGA Video to TV Converter, den wir auch im Lieferprogramm haben.<

Ich halte es auch für denkbar, das Kabel zu verwenden, um zwei Computer zu verbinden und damit die Bildschirmausgabe des einen mit dem anderen aufzuzeichnen. Neben der beschriebenen Voraussetzung beim Ausgabegerät benötigst Du dann aber auch im aufnehmenden Computer ein Gerät, welches das Signal aufnehmen kann (bspw. eine analoge TV-Karte mit kompositivem Videoeingang), darüber hinaus brauchst Du wahrscheinlich mindestens ein weiteres Adapterkabel, bei dem beide Seiten mit Steckern enden - meine TV-Karte jedenfalls hat Buchsen für das Eingangssignal (keine Stecker).
LG BurtKeck

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Hallo dartspieler,

für Tabellen ist MS Excel vorzuziehen. Einfach Programm öffnen (leeres Arbeitsblatt wird standardmäßig geladen) und los tippen, was Du tabellarisch darstellen willst...

Den Ausdruck im Querformat erreichst Du über das Menü 'Datei\Seite einrichten...' im Register Papierformat. Noch ein Tipp: Wenn Du sehen willst, nach welcher Zeile und Spalte der Seitenumbruch erfolgt, prüfe vorher die Seitenumbruchvorschau im Menü Ansicht - dort kannst Du gut mit der Maus die Umbrüche (gestrichelte Linien) so verschieben, bis das Ergebnis optisch ansprechend ist.

LG BurtKeck

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Hallo Poldi88,

ich würde 'Suchen und Ersetzen' benutzen: Also 'Strg+H' gleichzeitig drücken, unter 'Suchen nach' das falsch geschriebene Wort einsetzen, in der zweiten Zeile 'Ersetzen durch' das richtig geschriebene Wort. Dann kannst Du entweder das Dokument mit Weitersuchen durchkämmen und einzeln über die Ersetzung entscheiden oder wählst 'Alle ersetzen' - wenn Du Dir sicher bist, dass das falsch geschriebene Wort nicht irgendwo richtig ist.

LG BurtKeck

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Hallo Jeton78,

ich empfehle Dir folgende Lösung: Aktiviere in der Zelle mit der Formel das Zellenformat mit 'Strg+1' (gleichzeitig drücken). In dem sich öffnenden Dialogfeld scrollst Du links bis nach unten zur Kategorie 'Benutzerdefiniert'. Dann kopierst Du unter 'Typ' rechts folgenden Code rein:

_-* #.##0,00 €_-;-* #.##0,00 €_-;_-* "--"?? €_-;_-@_-

Bei mir hat es funktioniert. - Zur Erläuterung noch der Hinweis, dass Du im Zahlenformat bis zu vier Funktionsargumente hinterlegen kannst, durch Semikolon getrennt. Der erste Abschnitt ist für positive, der zweite für negative Zahlen, der dritte für Nullwerte, der vierte für Text. Ich habe hier nur den zweiten Strich im dritten Abschnitt eingefügt, den Rest des Codes habe ich dem vordefinierten Zahlenformat 'Buchhaltung' unverändert entnommen. Ich hoffe, bei Dir funktioniert es auch.

LG BurtKeck

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Hallo aldiadler,

Deine Antwort auf die Frage ist korrekt. Hast Du bereits eine mehr als geringfügige Beschäftigung - auch wenn es ein Gleitzonenfall oder "Midijob" ist - musst Du die Einkünfte aus dem mit einheitlicher Pauschsteuer belegten Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung angeben; also keine Steuer nach Tabelle darauf, aber auch kein Werbungskostenabzug.

Hoffe die Antwort war hilfreich.

LG BurtKeck

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Hallo fragerderfragen,

beim Soli gibt es eine Freigrenze, der gezahlte Bruttolohn isoliert betrachtet ist noch nicht aussagefähig für einen Vergleich, hinzutreten müsste ein Vergleich der Lohnzahlungszeiträume... Ich empfehle Dir, die Angaben aus den Lohnsteuerbescheinigungen fraglos abzutippen; der Lohnsteuerabzug ist abgeschlossen und nicht mehr zu ändern, die Daten wurden an das Finanzamt elektronisch übertragen - es lohnt nicht, darüber nachzudenken, ob da im Jahr 2009 alles richtig gelaufen ist oder nicht. Selbst bei einer Nachzahlung, die Du jetzt leisten müsstest, ist Dir kein Schaden entstanden, den zu ersetzen Du bei einem früheren oder jetzigen Arbeitgeber nachsuchen müsstest...

LG BurtKeck

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Hallo Jessi5184,

ich benutze für solche Zwecke die Freeware 'Exact Audio Copy', Download bspw. hier --> http://www.exactaudiocopy.de/en/index.php/resources/download/

Das Programm erledigt auch anspruchsvollere Aufgaben als die Umwandlung von Hörbüchern, erfordert aber einmalig etwas Aufwand für die Einstellungen.

Mit dem Windows Media Player (ich habe Version 11) kannst Du das auch wie folgt erledigen:

Programm starten, auf die Schaltfläche 'Von Medium kopieren' rechtsklicken, 'Weitere Optionen...' und dann Reiter 'Musik kopieren' auswählen. Dort legst Du oben den Speicherort und unter Format 'mp3' fest, dann noch 'CD nach dem Einlegen kopieren' durch Linksklick aktivieren, eine der folgenden Optionen auswählen - je nach Auswahl fängt der Player bei Einlegen der CD sofort mit dem Kopiervorgang an (bei Option 'Immer') oder erst wenn Du die obige Schaltfläche 'Von Medium kopieren' linksklickst.

Ich hoffe, mit einer der beiden Möglichkeiten kriegst Du es hin.

LG BurtKeck

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Hallo Amroy,
Deine rechtlichen Fragen beantworte ich getrennt wie folgt:

  1. Wenn Du in fünf Jahren eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmst (mit 50), tritt wieder Versicherungspflicht ein, sofern die Pflichtgrenze unterschritten wird (bei Elternteilzeit gibt es ein Befreiungsrecht).
  2. Wenn Du in fünf Jahren arbeitslos wirst (mit 50) und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld beziehst, wirst Du wieder versicherungspflichtig, hast aber ein Befreiungsrecht, weil Du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst.
    In diesen beiden Fällen muss Dich also die GKV wieder nehmen.
  3. Die Altersgrenze 55 besagt nicht, dass "die GKV über 55 jährige nicht mehr aufnehmen braucht", sondern dass die sonst eintretende Versicherungspflicht bei ab 55-jährigen, die in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren, nicht eintritt - also darf sie Dich als Pflichtmitglied nicht nehmen, und als freiwilliges Mitglied dürfte es Dir an Vorversicherungszeiten fehlen.

Zum wirtschaftlichen Sinn des Vorhabens kann ich Dir leider keinen Rat geben.
LG BurtKeck

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Hallo saftnase2000,

den Einstieg zur Beantwortung Deiner Frage findest Du in der Definition des Begriffs "Arbeitseinkommen" hier:

http://xlurl.de/8SkF76

Dort ist abstrakt auf das Steuerrecht, konkret ist wohl der Gewinnbegriff in § 4 Einkommensteuergesetz gemeint, verwiesen. Auf Deine Wahlmöglichkeit verwiesen, würde ich auf a) tippen (wenn es die einzigen Einkünfte sind, sonst auf den im Steuerbescheid weiter unten ausgewiesenen "Gesamtbetrag der Einkünfte").

LG BurtKeck

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Hallo Kurdupelka,
mit Deiner Antwort am 16. August 2010 14:25 Uhr zitierst Du teilweise aus meiner Antwort auf eine frühere Frage zur kapitalisierten Auszahlung einer Direktversicherung; ich fühle mich geehrt und danke Dir dafür.
Allerdings ging es dort um den Sachverhalt, dass die Leistung nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, frühestens mit 60, bezogen wurde (jedenfalls gehe ich davon aus).
Deine Frage zielt aber nicht nach dem planmäßigen Ablauf, sondern möglicherweise auf eine Kündigung vor dem 60. Lebensjahr? Für den Fall habe ich Zweifel, dass die Auskunft der Versicherung zur Kündbarkeit des Vertrages korrekt ist. Üblicherweise enthielten die Versicherungsverträge, um Pauschalversteuerungsfähigkeit zu erhalten, den Ausschluss des Bezuges der Leistung - egal ob als Rente oder kapitalisiert - vor Vollendung des 60. Lebensjahrs; damit gäbe es keine Kündigung, keine Abtretung oder Beleihung der Versicherungsleistung :-( Diese Meinung kannst Du u. a. hier http://www.ansahl.com/Versicherungslexikon/Direktversicherung.html nachlesen, Gerichtsurteile gibt es dazu auch (LG Hamburg 332 O 409/05 vom 30.03.2006, auch OLG Hamm 20 U 72/06 vom 19.07.2006).
Ich hoffe, ich konnte zur Klärung der Angelegenheit beitragen.
LG BurtKeck

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Hallo xetry83,

zur Frage der Legalität kann ich Dir keine Antwort geben - die Einhaltung des Urheberrechts muss ja zunächst vom Uploader gewährleistet werden... erst dann vom Seitenbetreiber und vom Benutzer.

Bezahlt habe ich für den Download des VeohWebPlayer auf der von Dir genannten Seite nichts, auch für die Nutzung nicht.

LG BurtKeck

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Hallo Lydis,

die Sozialversicherungstage werden mit 30 für den ganzen Kalendermonat angesetzt; sind im betreffenden Monat weniger Tage mit Beiträgen belegt, wird die niedrigere Zahl zugrunde gelegt. Das gilt auch bei Teilmonatsberechnungen zu Beginn oder Ende der Rahmenzeit.
LG BurtKeck

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Hallo khanberlin,

auf Deine Frage, ob Du die Herausgabe Deiner Abrechnungen und Deiner Lohnsteuerkarte beanspruchen kannst, antworte ich mit einem klaren Ja. Das gilt auch, wenn das Mandat des Steuerberaters beendet ist, er also nachvertraglich agieren muss. Die übergebenen Abrechnungen könntest Du dann zusammen mit der Kündigungserklärung bei der Krankenkasse aufliefern, um Deinen Leistungsanspruch glaubhaft zu machen. Ich empfehle Dir, wenn es nicht freiwillig geht, unverzüglich beim Arbeitsgericht um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen, ehe Dein Arbeitgeber oder dessen Rechtsnachfolger die Herausgabe der Unterlagen begehrt - denn eigentlich ist es dessen vertraglicher Anspruch, aber Du kannst seiner ja offenbar nicht habhaft werden.

LG BurtKeck

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Hallo LIVERPOOL,

ich meine, der Arbeitgeber verhält sich jedenfalls widersprüchlich, wenn die Urlaubsgewährung in einer Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt - es könnte aber noch als Urlaubsabgeltung interpretiert werden bzw. solche Interpretation versucht werden, da die Bundesagentur für Arbeit genauso verfährt: die Zahl der Urlaubstage wird an das Ende des Arbeitsverhältnisses angehängt, um den Ruhenszeitraum beim Arbeitslosengeld zeitlich zu bestimmen. Rechtsprechung kenne ich zu dieser Frage noch nicht.

Ich gehe davon aus, dass Du Dich fristgerecht arbeitslos gemeldet hast. Wenn Du nun an einem unbefristeten Vertrag interessiert bist, geh einfach am 13.09.2010 bzw. Deinem nächsten Arbeitstag wieder auf Arbeit und sage, Du dachtest, die Urlaubsgewährung wäre als stillschweigende Vertragsverlängerung nach § 625 BGB

( http://xlurl.de/71YU8X ) zu verstehen - Du wirst ja sehen, was passiert, und hast bei unverzüglichem Widerspruch immer noch alle Optionen offen... Den Urlaub solltest Du Dir aus meiner Sicht nicht mit Nachdenken über dieses Verhalten Deines Arbeitgebers vermiesen.

LG BurtKeck

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