Hallo LIVERPOOL,
ich meine, der Arbeitgeber verhält sich jedenfalls widersprüchlich, wenn die Urlaubsgewährung in einer Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt - es könnte aber noch als Urlaubsabgeltung interpretiert werden bzw. solche Interpretation versucht werden, da die Bundesagentur für Arbeit genauso verfährt: die Zahl der Urlaubstage wird an das Ende des Arbeitsverhältnisses angehängt, um den Ruhenszeitraum beim Arbeitslosengeld zeitlich zu bestimmen. Rechtsprechung kenne ich zu dieser Frage noch nicht.
Ich gehe davon aus, dass Du Dich fristgerecht arbeitslos gemeldet hast. Wenn Du nun an einem unbefristeten Vertrag interessiert bist, geh einfach am 13.09.2010 bzw. Deinem nächsten Arbeitstag wieder auf Arbeit und sage, Du dachtest, die Urlaubsgewährung wäre als stillschweigende Vertragsverlängerung nach § 625 BGB
( http://xlurl.de/71YU8X ) zu verstehen - Du wirst ja sehen, was passiert, und hast bei unverzüglichem Widerspruch immer noch alle Optionen offen... Den Urlaub solltest Du Dir aus meiner Sicht nicht mit Nachdenken über dieses Verhalten Deines Arbeitgebers vermiesen.
LG BurtKeck