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Antwort
Ja du hast anrecht darauf, wer anderer Meinung ist kann gerne hier nachlesen:
https://www.juraforum.de/news/verkaeufer-von-flohmarktware-haftet-fuer-maengel_146217
Zum Thema Rechnung/Beleg was ja schon einige ansprachen, ein Umtausch ist auch ohne Beleg noch immer möglich man muss nur nachweisen das man es dort gekauft hat, dazu reicht auch ein Zeuge aus laut Rechtssprechung
Deshalb bin ich z.B. normal immer mit Freunden auf Flohmärkten unterwegs