Mein Vermieter ist leider gelinde gesagt extrem schwierig und weigert sich notwendige Reparaturen durchzuführen. U.a. mussten wir bei Einzug in die Altbau-Wohnung die Küche selber kaufen, ohne zu ahnen, welche Probleme mit der Elektrik auf uns zukommen. Prinzipiell sind alle Geräte, inklusive Waschmaschine (welche nur in der Küche aufgestellt werden kann), an einem überlasteten Stromkreis und die Stromkabel sind ausgehärtet (Aussage Elektriker, der E-Check auf unsere Veranlassung durchgeführt hat).

Der Vermieter weigert sich die Situation zu ändern und verweist seit Einzug darauf, dass Bestandsschutz bestünde.

Abgesehen von der konkreten Gefahrensituation hat der Elektriker festgestellt, dass die Zuleitung zum Sicherungskasten bereits erneuert wurde, sowie wurde der Sicherungskasten inklusive Sicherungen ausgetauscht. Aber es wurde kein FI nachgerüstet, teile der Steckdosen und Lampen sind ungeerdet und ansonsten noch klassisch genullt.

Frage an die Elektriker, sowie Rechtsgelehrten: Hat der Vermieter durch die Änderungen am Sicherungskasten den „Bestandsschutz“ (den es so ohnehin nicht gibt) selbst erloschen? Und wie kann ich ihn belangen?

Das Verhältnis zum Vermieter ist miserabel und meine Frage bezieht sich ausdrücklich auf die rechtlichen und VDE DIN Aspekte.