Hallo,

ich habe mir einen gebrauchten PKW gekauft und lasse es über den Händler zu. Dieser braucht nun allerdings schon 4-5 Wochen da er Probleme mit den Papieren hat.

Als Lösung könne ich nun das Fahrzeug bereits abholen, mit dem Autohaus als Halter. Bis dieser die Zulassung auf meinen Namen geregelt hat. Die Frage ist nun wie das Versicherungstechnisch ist.

Halter und Versicherer müssen nicht identisch sein, das weiß ich. Aber bräuchte der Händler nicht eine spezielle EVB die nötig ist, da Halter und Versicherer vorläufig verschieden sind?