Wenn man jetzt beispielsweise einen Abschluss oder Ausbildungsabschluss aberkannt bekommt und sich damit in eine Uni etc. eingeschrieben hat, kann diese Zulassung in die Uni dann verfallen bzw. kann der erworbene Uniabschluss auch aberkannt werden? Hätte eine Aberkennung somit eine Wirkung auf die Vergangenheit oder nur für zukünftige Arbeiten?