Kann mein Ex mich von heute auf Morgen auf die Straße setzen?

Hallo Zusammen,

folgende Fakten:

Ich lebe seit über 2 Jahren GEMELDET, in der Wohnung meines Partners. Nun haben wir uns getrennt und er will mich schnellstmöglich raus haben.

Auch ich hab grundsätzlich kein Interesse zu bleiben und wäre lieber gestern statt heute raus. Jedoch lässt es meine Konstellation nicht zu kurzfristig eine Unterkunft zu bekommen (2 Katzen / 1 Hund), ich suche seit 4 Wochen wie bekloppt WG, 1,2 - Zi Wohnung, Zwischenmiete, hatte sogar zwischenzeitlich überlegt einen Camper zu kaufen... oder Ferienwohnung, aber durch Corona auch unsicher wie lange man Campingplätze noch nutzen darf. Ich hänge fast ununterbrochen am Netz nur um irgendein Dach über dem Kopf zu bekommen.

Also ich geb mir echt Mühe. Aber es tut sich einfach nichts auf. Zu Verwandschaft / Freunden geht auch nicht, bzw. nur mal ein paar Tage, da alle weiter weg Wohnen und ich auch meinen Job nachgehen muss...

Gleichzeitig macht mein Ex Stress, dass wenn ich in der Wohnung nur geduldet bin und mir den kleinsten Fehltritt in seinen Augen leiste, fliege. Notfalls mit Gewalt oder durch seine Freunde. Er war der, der es beendet hat und nun Platz für seine Affäre braucht.

Daher die Frage, kann er mich unter folgenden Umständen wirklich jederzeit vor die Tür setzen:

- Ich stehe NICHT im Mietvertag, er ist Hauptmieter

- Es gibt KEINEN Untermietvertrag

- Ich bin seit 2 Jahren an der Adresse gemeldet.

- Ich bezahle den größten Anteil an der Miete

- Der Telefonanschluss läuft auf mich.

Ist durch diese Fakten nicht zumindest ein mündlicher Untermietvertrag entstanden, dass er zumindest Kündigungsfristen hätte?

Wohnung, Miete, Mietrecht, Trennung, Liebe und Beziehung
Verkäufer hat Mangel an verkaufter Ware erst später festgestellt, haftbar?

Hallo Zusammen,

da ich derzeit unter einer privaten Stressituation stehe, habe ich bei einem privaten Notverkauf echt Mist gebaut.

Mich würde interessieren ob ich dafür haften muss. Hier die Sachlage:

Ich habe einen Gegenstand angeboten den ich nur oberflächlich geprüft habe. Es ist ein seltenes Spielzeug, das ich fotografiert hatte, aber nicht geprüft ob alle Einzelteile da sind. Zudem habe ich es aufgrund meiner Notsituation versäumt, zu schauen, was es tatsächlich wert ist und bin erst darauf aufmerksam geworden weil so viele Anfragen kamen, nachdem ich schon mit einem Käufer einig war.

Ich habe dem Käufer meine Situation geschildert und gebeten den Kauf rückgängig zu machen, worauf ich bisher noch keine Antwort habe. Ich habe aber klar geschrieben, das es mein Fehler war und das ich das Teil im Zweifel auch für den vereinbarten Preis versende, wenn er darauf besteht. Ich will nicht noch mehr Ärger, als das ich im Moment eh schon habe. Daher würde ich es zähneknirschend hinnehmen und hab das Paket auch schon gerichtet.

Dabei ist mir aber aufgefallen, das ein Teil fehlt, von dem ich ausgegangen bin, dass es dabei ist.

Somit habe ich den Käufer auch nochmal geschrieben und auf den Mangel hingewiesen.

Nun könnt der aber sagen, ich behaupte es sei unvollständig, damit ich es nicht versenden muss, weil ich ja um Kulanz beim Rücktritt gebeten habe. Dem ist aber nicht so. Ich habe den tatsächlichen Wert erst festgestellt als ich gegoogelt habe, ob wirklich alles da ist, da ich bei sowas sehr zuverlässig bin. Wie gesagt, ich stehe auch notfalls zu dem Fehler der Werteinschätzung.

Nur was mir jetzt Sorgen bereitet: Besteht der Käufer auf mangelfreie Lieferung, kann ich die nicht leisten.

Müsste ich das Spielzeug selbst beschaffen um das fehlende Teil zu ersetzen, würde ich mindestens das fünffache, von dem was ich mit dem Verkäufer vereinbart habe, bezahlen.

Ich habe es für 50€ verkauft, die Beschaffung des Teils würde mich mindestens 250€ kosten.

Ich will auch kein Stress mit Anwalt oder so, daher müsste ich da im Zweifel durch.

Aber hätte der Käufer das Recht drauf zu bestehen, bzw. müsste ich ihm im Zweifel das Geld für die vollständige Beschaffung geben?

Danke für eure Hilfe!

Recht, eBay, Mangel, Verkauf