Hallo ich bin zum Anwalt weil ich angeblich 3 mal geblizt wurde mir Auto meines Vaters und ich habe kein Fuhrerschein .Mein Vater der Halter war ist aber jetzt verstorben.Gegen mich ist das Verfahren und natürlich auch gegen Vater ist das Verfahren eingestellt worden.Mein Anwalt hatte damals von mir 2600 Euro Pauschal Betrag mir in Rechnung gestellt .Aber ist es Rechtens das der Anwalt soviel Geld mir in Rechnung stellen darf obwohl er blos Akteneinsicht nahm?