Hallo ich habe eine Frage.
Und zwar geht es darum habe ich am 09.09.15 einen Minijob mit einer probezeit von 6monaten angefangen, nun habe ich im November allerdings bis zum 25.11 gearbeitet, die Arbeitszeit beträgt 3x wöchentlich a 2std.
Nun musste ich am 28.11. Allerdings fristlos kündigen da meine Kinderbetreuung abgesprungen ist. Kündigung wurde schriftlich verschickt. Chefin hat sich nur per SMS gemeldet und gesagt das sie es schade findet aber ich allerdings die Kündigungsfrist nicht einhalte. Mehr kam von ihr nicht.
Nun warte ich allerdings auf mein Gehalt vom November der am 14.12 hätte da sein müssen. Nun habe ich im Vertrag gelesen das eine Vertragsstrafe droht , diese würde in der Probezeit ein halbes Brutto Monatsgehalt beinhalten, nun meine Frage : Darf meine Chefin mein bis dahin erarbeitetes Geld einbehalten? Minijob gehalt ist doch eigentlich ein Netto gehalt oder liege ich falsch...muss sie das wofür ich bis dahin noch gearbeitet habe Auszahlen? Im Vertrag steht keine Kündigungsfrist. Es steht geschrieben das zu jeder Zeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässig ist.
Meine Lohnabrechnung habe ich auch noch nicht erhalten. Muss der AG den AN nicht auf einer Vertragsstrafe hinweisen bzw bescheid geben das Lohn einbehalten wird?
Nun mehr darf der AG einfach das geld nicht auszahlen? Ich bitte freundlichst um Antworten.