Such dir einen Nebenjob und geh ein paar Stunden arbeiten. Bis 165 € kannst du zum Arbeitslosengeld 1 hinzuverdienen.

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http://www.hifi-forum.de/viewthread-68-2186.html

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Binde deinen Arm ans Bett, dann kannst du nicht mehr darauf schlafen^^ 

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Die DB wälzt die PayPal gebühren auf dich ab. Das ist bei ebay auch manchmal so, das Verkäufer nur PayPal anbieten, wenn man die gebühren selber bezahlt. 

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Das ist die richtige Einstellung!!! Der erste Schritt zur Adipositas!! haha...

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Minors under 16 should be accompanied by an adult.

Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

Der Satz würde dort nicht stehen, wenn er nicht verpflichtend währe.

Beispiele Ratschlag You should drive carefully in bad weather. Du solltest bei schlechten Wetter vorsichtig fahren. Verpflichtung You should switch off the light when you leave the room. Du musst das Licht ausschalten, wenn du den Raum verlässt.

Also, falls du unter 16 Jahre bist, muss dich ein Erwachsener begleiten. Zusätzlich brauchst du eine Bescheinigung von deinen Eltern. D. h. dich kann ein x-beliebiger über 18 Jähriger begleiten + Bescheinigung deiner Eltern und du brauchst keine Karte für deine Mam kaufen! Rätsel gelöst^^

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Das Video sollte helfen!

https://www.youtube.com/watch?v=YM2ifiyuS3M
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Mindestlohn: Was ist meine aktuelle Position?

Vorab schon mal Verzeihung, da ich nochmal einen recht ähnliche Frage wie zuvor stellen muss. Aber ich weiß gerade nicht so recht wo ich mich sonst hinwenden könnte.

Ich habe nun mehr oder weniger sicher herausgefunden, dass ich eigentlich den Mindestlohn bekommen müsste, egal in welcher Position mein Chef mich gerade einordnet. Nur stellt sich mir trotzdem die Frage WAS ich eigentlich jetzt bin?!

Ich habe nun meine 3 Monate Pflichtpraktikum für das Masterstudium quasi "beendet", bin aber noch für 3 weitere Monate in der Firma. Ende des Jahres meinte mein Chef er müsse mal sehn, wie ich dann Anfang des Jahres, also jetzt, angestellt bin, da er das auch steuerlich dann anders abrechnen müsste wenn meine Pflichtzeit um ist. Nun haben wir ein neues Jahr und der Mindestlohn ist da und ich bin der Meinung, dass ich sowohl als (freiwillige) Praktikantin, als auch als Beschäftigte auf 450€-Basis den Mindestlohn erhalten müsste. Aktuell bekomme ich 400...

Bevor ich nun meinen AG darauf anspreche (er hat sich noch gar nicht geäußert) möchte ich sicher gehen, dass ich tatsächlich richtig liege... Ein weiteres Problem ist nämlich, dass ich wegen einer Rente die ich zusätzlich erhalte sowieso nicht über ca. 450€ verdienen darf ohne größere Verluste. Das bedeutet ja, dass sich meine Stundenzahl von jetzt 33 Std stark verringern würde. Da muss aber auch erst mal der AG mitspielen und akzeptieren, dass ich für quasi 50€ mehr nur noch wenige Stunden arbeite. Das wäre ja ein großer Verlust für ihn. Könnte er es jetzt theoretisch so drehen, dass alles bisher weiter läuft, ich Vollzeit arbeite und weiterhin bloß 400€ bekomme? Ich möchte deswegen zwar keine riesen Wellen schlagen, aber das ganze komplett unter den Tisch fallen zu lassen erscheint mir auch falsch, zumal es ja um mein Geld geht.

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Keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn gibt es für:

-Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten - Praktikanten, die ein Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten vor Berufsausbildung oder Studium leisten - Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=167699&stat_Mparam=ext_sumkad_07_c-mindestlohn%20deutschland

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