Das Problem ist, dass er in letzter Instanz für Schuldig vom Landgericht gesprochen worden ist. Die Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Im weiteren wurde das Urteil natürlich mit Beschluss vom BGH rechtskräftig, weshalb es zur Vollstreckung der Strafe gekommen ist.
Die U-Haft wurde natürlich an die Freiheitsstrafe angerechnet, da es bereits im Ermittlungsverfahren zu einem Freiheitsentzug gekommen ist.
Die 2/3 Regelung kann bei guter Führung im Gefängnis natürlich auch bei Sexualstraftaten angewandt werden. Aber nur, wenn er eine gute Führung aufweist, und man ihm eine Rehabilitation attestiert.
Was kannst du tun ?
abgesehen davon, dass er schon seit über zwei Jahren in Haft ist, erscheint eine vorzeitige Entlassung im Jahr 2025 sehr wahrscheinlich. Besuche ihn Regelmäßig, bau ein ordentliches leben da draußen auf und schreib ihm Briefe.
Wenn er zu 100 Prozent unschuldig ist, geh zu einem Anwalt, und beantragt gemeinsam ein Wiederaufnahmeverfahren. Die Hürden dafür sind in Deutschland sehr hoch. Aber es gab und gibt Erfolgschancen. Ihr müsst jedoch Rechtsfehler sowie neue Beweise, fehlende Gutachten sowie die Rechtsfehler des BGH glaubhaft darlegen können. Erst dann, kann ein neues Verfahren vor einer anderen Strafkammer des Landgerichtes erfolgen.
Fakt aber ist: Das Landgericht ist überzeugt von der Schuld deines verlobten. Und dafür hat es seine Gründe. In DE lassen wir lieber einen Schuldigen laufen, als einen Unschuldigen eingesperrt (In dupio pro reo). Und wenn es Anträge auf Gutachten ablehnt hat es ebenso seine Gründe. Letztlich hat der BGH dem Strafausspruch nicht Wiedersprochen, sowie wohl keine Sach oder Rechtsrüge erkannt.
Wenn du das Aktenzeichen vom BGH nennst, kann ich mir das Urteil durchlesen, und dich besser beraten !!!
Rückmeldung möglich !!!
ALLES GUTE