Angenommen die Staatsanwaltschaft / Polizei hat gegen eine Person mehrfach ermittelt wegen Betrug, Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung. Die Ermittlungen wurden aber immer wieder seitens Staatsanwalt eingestellt.
Hat die Polizei die Ermittlungen trotzdem in der Datenbank gespeichert? Würden die Polizisten die Infos bekommen bei einer Abfrage (falls man auf der Straße kontrolliert wird oder mal wegen ner Sache aufm Revier ist)?
Oder wird sowas nicht gespeichert?