wenn man 3 x5 hat kann man dann 2 davon ausgleichen? Oder kann man nur eine ausgleichen
hab das hier gefunden aber ganz eindeutig ist es nicht 2. Notenausgleich Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufe 10, die vom Vorrücken ausgeschlossen sind (§ 62 Abs. 1 Satz 2 GSO), kann unter folgenden Voraussetzungen durch die Lehrerkonferenz - auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz - Notenausgleich (§ 63a GSO) gewährt werden: - sie weisen nicht in einem weiteren Vorrückungsfach Note 5 oder Note 6 auf und - sie haben Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern - Kernfächer können dabei nur mit Kernfächern ausgeglichen werden - oder in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3 und - es kann erwartet werden, dass sie das Ziel des Gymnasiums, also das Abitur, erreichen.
da ich sowohl das eine, als auch das andere als antwort erhalte habe frage ich euch