Hallo Zusammen, ich wohne in einer möblierten Wohnung und das Bett ist ein Totalschaden. Dies war auch schon vor dem Einzug so und dafür gibt es Zeugen. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, da der Vermieter kurzfristig abgesagt hat. In dem Mietvertrag befindet sich eine Klausel die besagt, dass Der Mieter für Reperaturen an Einrichtung und Elektronischen Geräten zuständig ist. Ich sehe das aber natürlich nicht ein, da es schon vorher kaputt war. Wie kann ich diesen Fall handhaben? Vielen Dank schonmal für die Antworten.
LG