Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt. In der Wohnung über uns gab es einen wasserschaden. Der Boiler ist gerissen und das Wasser in unsere Wohnung ( unten drunter) gelaufen. Schlafzimmer, Flur, Bad und Büro sind betroffen. Am Montag nun kommt eine Firma vorbei die entscheidet, wie lange wir aus der Wohnung müssen.

Die Kosten für die Ferienwohnung oder Hotel würde unsere Hausratversicherung übernehmen.

Meine Frage:

Müssen wir für den Zeitraum in dem wir in der Ferienwohnung leben, weiterhin Miete zahlen? Einerseits würde ich sagen nein, da wir die Wohnung ja nicht nutzen können und ausziehen müssen. Andererseits würden wir sonst ja quasi Geld sparen, da unsere Hausratversicherung ja die Hotelkosten übernehmen würde. Weiß da jemand wie die Rechtslage ist?

Kosten für Umzug, putzkosten usw. Können wir denke ich über die Gebäudeversicherung des Vermieters geltend machen?

VG