Hallo lorry123,

im Jugendarbeitsschutzgesetz §9 sind Regelungen für jugendliche Auszubildende (unter 18 Jahre) klar festgehalten. Daran muss sich dein Arbeitgeber halten.

Ein Pro-Argument wäre hier die Gleichbehandlung aller Azubis, da Ü18 Azubis ja nach der Berufsschule noch arbeiten gehen könnten.

Ein weiteres Argument ist das Berufsbildungsgesetz. Für die Berufsschule ist der/die Auszubildende frei zu stellen (§15). Dafür ist Vergütung auch fortzuzahlen (§19).

Ebenfalls kann eure Interessenvertretung damit argumentieren, dass die Azubis den Unterricht nach der Schule zu Hause nacharbeiten könnten.

Rein rechtlich kann der Arbeitgeber von Ü18-Azubis verlangen nach der Berufsschule zur Arbeit zu erscheinen um ihre tägliche Arbeitszeit zu erfüllen. Hier ist aber das Arbeitszeitgesetz zu beachten Nicht mehr als 8 Std. Arbeitszeit täglich, Ausnahmsweise auch 10 Std. (§8 Arbeitszeitgesetz). Hier gilt auch die Hin-und Rückreise zur Berufsschule und Arbeitsplatz als Arbeitszeit.

Ich empfehle dir/euch den Kontakt zu eurer zuständigen Gewerkschaft. Es gibt auch von der DGB-Jugend den Dr. Azubi. Dort werden genau solche Fragen beantwortet.

http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi

Ich hoffe ich konnte deine Frage hilfreich beantworten.

Gruß Boltimore

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