Ja, in meinem Mietvertrag habe ich schon nachgesehen, allerdings meine ich mich zu erinnern, dass so viele Klauseln unwirksam sind wie zum Beispiel streichen der Wohnung
Hallo Elroy666,
ich würde dir auch empfehlen, dies schon zu Lebzeiten zu regeln. Dazu wendest du dich einfach an ein Forschungsinstitut, bei dem du dein Körper bei Ableben spenden möchtest. Dass so etwas nichts kostet ist nicht ganz richtig, wobei das sicherlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann. Bei mir im Unternehmen war mal eine alte Dame, die ihren Körper dem UKE spenden wollte. Da ich dies vorher auch noch nicht gemacht habe, fing ich an mich schlau zu machen. Das UKE schließt die Verträge direkt mit dem Spender ab, der Bestatter fällt in so einem Fall also komplett raus. Das UKE hier in Hamburg nimmt für so eine Spende um die 1000 € (ganz sicher!), die werden nachher dafür verwendet um den restlichen Leichnam feuer zu bestatten. Auf dem Friedhof Ohlsdorf gibt es sogar eine eigene Abteilung/eigenes Feld für solche Leichen bzw. Urnen. Ich hofffe damit weitergeholfen zu haben, bei Fragen einfach nochmal nachhaken ;-) Viele Grüße!
Schönen guten Abend an alle. Ja, letztendlich liegt die Entscheidung beim nächsten Angehörigen bzw. Bestattungspflichtigen, ob ein Staatsbegräbnis stattfinden soll oder nicht. Schöne Grüße!
Liebe Zauberfeetina, da ich vom Fach komme kann ich dir folgende Antworten geben. Zu Allererst ist es so, dass ein Verstorbener immer alleine eingeäschert wird, das ist Fakt und ohne wenn und aber! Ich bin nun schon eine Weile im Beruf und habe das auch noch nirgends so wahrgenommen, geschweige denn gehört, also diesbezüglich kann ich dir deine Sorgen nehmen. Du hast geschrieben "...2-3 Wochen bis die Urne zurückkehren wird...". Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie schnell eine Einäscherung erfolgen kann, in der Regel dauert dies max. 5 Tage. Zum Einen hängt es davon ab, ob deine Oma an einem natürlichen oder ungeklärten oder unnatürlichen Tod gestorben ist, dann schaltet sich die Polizei dazwischen und diese muss eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen, damit eine Einäscherung erfolgen kann. Dann kommt es auf den Amtsarzt an, wann der seine Termine im Krematorium hat. Der schaut bei einer Einäscherung immer nochmal über den Verstorbenen und die Todesbescheinigungen und "garantiert" sozusagen dass der Verstorbene so eingeäschert werden kann (denn wenn erstmal jemand eingeäschert ist, sind spätere Untersuchungen nicht mehr möglich). Ein anderer Aspekt kannt eine angeordnete Obduktion seitens der Staatsanwaltschaft sein usw. Als Bestatterin halte ich mir, was die Termine angeht, gerne ein wenig Luft nach oben, um sicherzugehen dass der Verstorbene dann wirklich eingeäschert wird. 2-3 Wochen halte ich aber auch für zu lange, je nachdem was da im Hintergrund läuft :-/ Du merkst, das Thema geht sehr weit auseinander... Wenn du diesbezüglich noch Fragen hast oder weitere Aufklärung benötigst, dann darfst du mir natürlich auch gerne schreiben. Viele liebe Grüße aus Hamburg!
Guten Morgen, erst einmal möchte ich dir meine herzliche Anteilnahme zum Verlust deiner Mutter mitteilen. Schade, dass der Bestatter das nicht mit euch genau besprochen hat. Hilfreich wäre bestimmt ein Bild deiner Mutter gewesen, bei dem sich der Bestatter hätte orientieren können. Grundsätzlich ist aber (fast) alles erlaubt, persönliche Dinge mit in den Sarg zu geben. Krematorien drücken da wirklich mehrere Augen zu und lassen Dinge die sonst nicht mit eingeäschert werden dürfen, durchgehen. Ich handhabe das so, dass ich die Angehörigen frage, ob sie Ankleidung oder ähnliches für den Verstorbenen haben. Wenn die Angehörigen das bejahen dann lasse ich mir gerne ein Bild geben oder lasse die Angehörigen einfach erzählen wie die Mutter, der Vater etc. war. Da kann man schon vieles heraushören. Wenn dir das so auf dem Herzen liegt, dann würde ich den Bestatter anrufen und ihm deinen Kummer mitteilen, wenn er ein guter Bestatter ist, wird er das voll und ganz verstehen und evtl. die Brille noch nachträglich aufsetzen falls das noch möglich ist. Warum der Bestatter die Kette nicht angelegt hat, kann von vielen Faktoren abhängen. Zum Einen, weil die Kette nicht mehr passte, da die Verstorbenen ja doch etwas aufquillen, um es mal vorsichtig auszudrücken. Zum Anderen weil der Bestatter eine Kinnstütze benötigte, der den Mund zu hält usw. Aber das kannst du den Bestatter ja fragen, ich bin mir sicher, dass er dir da Auskunft geben kann, wenn er seine Arbeit ehrlich und gewissenhaft ausführt. Ich hoffe deine Frage damit etwas beantwortet zu haben, bei evtl. Nachfragen, Anmerkungen einfach gerne Bescheid geben. Herzliche Grüße!
Hallo! Es wird ja nicht gefragt wann ein Grab wieder belegt werden kann, sondern wer im Fall der Fälle entscheidet und das ist ganz klar der Nutzungsberechtigte des Grabes, sprich der Käufer. Er entscheidet nachher auch, wer in dem Grab beigesetzt werden darf und wer nicht, bei Bedarf ist dann eine "Gestattung" des Nutzungsberechtigten notwendig. Viele Grüße und ich hoffe sehr dass sich dein Konflikt heilsam auflösen wird.
Hallo liebe Knuddeel, grundsätzlich ist das überhaupt kein Problem. Hierüber gibt es keinerlei Vorschriften, demzufolge hat man die Wahl ob man auf dem Bauch, auf der Seite oder auf dem Rücken liegen möchte :-) Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben. Viele Grüße aus Hamburg!
Zum Einen kommt es ganz auf die Bodenbeschaffenheit des jeweiligen Friedhofs an wie weit ein Sarg mit dem Verstorbenen verwest. Wenn nun das Grab abgelaufen ist, findet direkt nach Ablauf der Ruhezeit keine neue Belegung statt. Auf dem Friedhof Ohlsdorf wird dem Grab nochmal ca. 20 Jahre gegeben bis dieses Grab neu belegt wird. Wenn dann doch noch Überreste vorhanden sein sollten, was ja durchaus mal vor kommt, dann wird die Friedhofsverwaltung informiert, die Überreste kommen in eine Gebeinskiste und diese wird unterhalb der Grabsohle wieder verbuddelt. Viele Grüße aus Hamburg :-)
Für die Bestattung müssen die nächsten Angehörigen, also die Bestattungspflichtigen oder ein festgelegter Totenfürsrogeberechtigter aufkommen. Die Bestattungspflicht hat mit dem Erbrecht garnichts zu tun. Selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird, muss man dafür sorgen, dass Verstorbene unter die Erde kommt.
Wichtig: Die Krankenkasse übernimmt die Krankenhausgebühr schon lange nicht mehr, zumindest in Hamburg!! Viele liebe Grüße!
Wenn es Familie gibt und diese sich nicht kümmern wollen oder sollen, dann ist es immer besser wenn man sich zu Lebzeiten vom Vorsorgenden eine "Totenfürsorgebrechtigung" geben lässt. Diese Berechtigung ist fast Gold wert, denn diese steht über dem Bestattungspflichtigen, also den nächsten Angehörigen. In solch einem Fall kann man dann auch Entscheidungen treffen, ohne mit den nächsten Angehörigen Rücksprache zu halten. Der Totenfürsorgeberechtigte trägt zuerst die Kosten einer Beerdigung, soweit sie standesgemäß ist, und kann diese dann sogar von den Erben zurückverlangen. Grundsätzlich finde ich es aber immer besser wenn man sich in der Familie zusammensetzt und eine gemeinsame Lösung anstrebt. Ich hoffe hier etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Sollte doch etwas unklar sein, dann ruhig nochmal nachfragen :-) Viele Grüße!
Klare Antwort: Ja! Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden und demzufolge ist es egal ob du das Erbe annimmst oder ausschlägst.
Hallihallo! Probeliegen in einem Sarg? Ja warum denn nicht? Ich hatte auch schon einmal einen ähnlichen Fall und finde das garnicht schlimm. Wenn ein Kunde zu mir ins Büro kommt und gerne in einem Sarg probeliegen möchte, dann kann man das sicher arrangieren. Ich würde dir auch empfehlen zu einem Bestatter vor Ort zu gehen, der kann dir sicherlich helfen. Viele Grüße!
Mir ging es in einer anderen Situation ähnlich wie dir, gerade wenn "junge" Menschen sterben und demzufokge noch garnicht "dran sind". Ich kann mir das nur so erklären: Dein Opa oder allgemein ältere Menschen haben ihr Leben gelebt und sind im Alter gestorben. Michael Jackson, oder auch allgemein junge Menschen sterben oftmals plötzlich und die Gesellschaft kann sich garnicht darauf vorbereiten. Kein Mensch war auf den Tod von Michael Jackson vorbereitet, demzufolge sind wir geschockt und können das Geschehen garnicht richtig verarbeiten. Viele herzliche Grüße!
Seine Bestattungswünsche in seinem Testament hinterlegen ist eine schlechte Idee, da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung geöffnet wird. Es gibt die Möglichkeit sich an einen Bestatter vor Ort zu wenden um eine Bestattungsvorsorge abzuschließen. Diese kann man abschließen ohne etwas einzuzahlen oder mit Einzahlung was man ja auch in Raten machen kann und auch üblich ist. Um seinen Körper der Wissenschaft zu speden solltest du dich mit dem Krankenhaus, dem du den Körper spenden möchtest in Verbindung setzen. Diese nehmen einen pauschalen Beitrag (im UKE in Hamburg um die 1500 €) und setzen mit dir einen Vertrag auf. Wenn du dann sterben solltest wirst du von einem Bestattungsunternehmen, welches mit dem Krankenhaus einen Vertrag hat, abgeholt und dort wissenschaftlich untersucht. Nachdem du gefleddert wurdest (was man durchaus so bezeichnen kann) wird das Bestattungsunternehmen dich ins Krematorium bringen, du wirst verbrannt und dann kostengünstig beigesetzt (meist anonym). Um aber individuelle Wünsche abzusprechen solltest du dir also einen vertrauensvollen Bestatter vor Ort suchen und mit ihm darüber sprechen, ich bin mir sicher dass er dir auch weiterhelfen kann. Viele Grüße aus Hamburg!
Guten Morgen. Erst einmal ist es so, dass direkt nach Ablauf der Ruhefrist KEINE neue Belegung stattfindet. Erst wenn ein paar Jahre verstrichen sind, wird evtl. eine neue Belegung stattfinden. Wenn dann noch Knochen im Grab sind (was ja durchaus mal passieren kann), kommen die Knochen in eine Gebeinskiste und wird unterhalb der Grabsohle wieder verbuddelt. Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag!
Sarg online kaufen? Warum nicht, das ist doch vollkommen in Ordnung WENN der Sarg den Anforderungen vom Krematorium und den Friedhofsordnungen entspricht. Außerdem ist auf die Maße zu achten ob es ein Sarg ist der z.B. Übergröße hat oder ob es sich um ein Kindersarg handelt usw. Grundsätzlich darf ein Sarg keine umweltschädlichen Klebstoffe, Leime o.ä besitzen. Worauf bei online Kauf auch unbedingt zu achten ist, ob er "ausgeschlagen" ist, also mit einer verrottbaren Folie ausgelegt ist mit säureverzehrenden Stoffen (z.B. Sägespähne), außerdem sollte er blickdicht und geruchsdicht sein. Man sieht es gibt ein paar Dinge an die man denken muss, grundsätzlich ist das aber kein Problem. Um auf das "Problem" von Abibremer zu sprechen zu kommen. Ja es ist so dass ein Verstorbener zügig abgeholt werden sollte. Bei der Abholung kann aber auch eine Transporttrage oder auch eine Schaufeltrage verwendet werden sodass man dann den Sarg den man online bestellen möchte dann zu dem Ort kommt, wo der Verstorbene dann zwischengelagert wird. Dass der Sarg von dem Vater von dawalda nicht benutzt werden durfte kann ich von hier aus garnicht beurteilen, wenn ein Sarg bestimmten Anfroderungen nicht entspricht kann einem da schonmal ein Strich durch die Rechnung gemacht werden wofür der Bestatter auch garnichts kann. Es gibt schwarze Schafe in der Branche, die gibt es aber überall und demzufolge bitte nicht alle über einen Kamm scheren ;-) Herzliche Grüße
Wenn jemand stirbt und es Angehörige gibt, müssen sich die nächsten Angehörigen um die Beisetzung des Verstorbenen kümmern (siehe Personenstandsgesetz). In erster Linie ist der Gang zum Bestatter sehr ratsam. Der Bestatter spricht mir dir über die Beisetzungswünsche, welche Kosten verfügbar sind, ob der Verstorbene schon ein Grab besitzt usw. Der Bestatter kümmert sich um die Sterbeurkunden, um die Anmeldung beim Krematorium, Anmeldung beim Friedhof, Abmeldungen wie z.B. Arge, Krankenversicherung, Lebensversicherung usw. Wenn es jetzt aber keine Angehörigen gibt, dann geht der Sterbefall direkt zur Stadt und die Ordnungbehörde kümmert sich um die Beisetzung. Wie du merkst geht das Thema weit auseinander, vielleicht kannst du ja eine genaure Frage stellen, sodass wir dir diese leichter beantworten können. Viele Grüße
Liebe Lisa! Erst einmal bin ich in vollem Mitgefühl mit dir und kann dich sehr gut verstehen da ich auch einen Hund habe. Du hattest deinen Hund eine ganze Zeit und ich denke dass der Hund auch spüren wird dass du traurig bist und auch ihm wird es nicht einfach fallen dich hier auf Erden zu lassen. Ich habe mit meinem Hund einen Pakt geschlossen. Ich habe mir gewünscht dass wir uns im Himmel wiedersehen und er mich abholt wenn ich soweit bin, das hat mir ein wenig geholfen. Du kannst außerdem ein Abschiedsritual mit ihm machen indem du z.B. ein Brief mit ihm schreibst und zum Schluß ein Pfotenabdruck drauf machst von ihm. Du kannst deinen Hund auch segnen und ihm eine gute Reise wünschen und ihm dafür danken dass er die ganzen Jahre für dich da war und er nun auch gehen darf indem du ihm dein okay, dann wird es auch ihm leichter fallen. Ich wünsche dir von Herzen alles Liebe!
Wie viele vor mir schon geschrieben haben, kann man dazu natürlich keine genaue Angaben machen.
Über den Verlust eines Elternteils oder auch beiden wird man nie hinwegkommen, ich denke dass du mit der Zeit lernst mit der Trauer umzugehen. Hier gibt es ganz tolle Beratungsstellen wie z.B. das Institut für Trauerarbeit in Hamburg (je nachdem wo du wohnst) mit denen du über deine Ängste sprechen kannst. Natürlich solltest du auch mit deinen Eltern offen darüber sprechen, ich bin mir sicher dass sie dass gut mit dir kommunizieren können. Ich wünsche dir von Herzen alles Liebe und Gute!
Leider muss ich derbas korrigieren. Die Sterbefallanzeige geht an das Standesamt, diese wird benötigt für die Ausstellung der Sterbeurkunden, die du für die Überführung brauchst, das hast du sicherlich verwechselt :-) Vom Totenschein gibt es viele Ausführungen (Blatt 1,2 und 3). Das Blatt für das Gesundheitsamt wird meistens für die Überführung benötigt. Also um es mal kurz zu fassen, das kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Am besten ist, du wendest dich an das deutsche Konsulat in der Schweiz, die können dir sicher weiterhelfen oder ein Bestatter vor Ort. Diese beiden Stellen sind schonmal die besten Anlaufstellen. Grundsätzlich gilt aber: Internationale Sterbeurkunde (mit der kannst du nichts falsch machen) Route (Fahrzeugpapiere, Fahrzeigführer, Route...) Evtl. Apostille (bekommst du beim Konsulat) Evtl. Legalisation/Vorbeglaubigung/Endbeglaubigung von Personenstandsurkunden Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Amtsarzt Bescheinigung eines Bestatters über die korrekte Einsargung Den Metallsarg brauchst du meistens nur bei der Überführung auf dem Flugweg oder wenn der Verstorbene an einer Infektionskrankheit gelitten hat. Du siehst das Thema geht weit auseinander. Wenn ich dir weiter helfen kann dann kannst du mich natürlich gerne anschreiben! Herzliche Grüße!