Ich bräuchte bitte einen Experten in Sachen Kinderbeihilfe in Österreich. Meine Freundin hat die Kinderbeihilfe über die letzten 8 Jahre ausbezahlt bekommen, da ihr Vater gestorben ist die Summe beträgt insgesamt 14000€. Nun möchte das Jugendamt eine Rückzahlung in Höhe von 6000€. Nun zu meiner Frage, ist dies gesetzliche erlaubt bzw kann das Jugendamt aufgrund einer „finanziellen Notlage“ eine Rückzahlung von 6000€ fordern?

Mit freundlichen Grüßen Roman