Insoweit Du nachweisen kannst, der rechtmäßige Eigentümer zu sein ist das kein Problem.

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Die zehn Jahre, die hier aufgerufen werden, halte ich für realistisch. Die Hardware hält das durch und Updates wirst Du auch lange genug bekommen - die allerdings keine 10 Jahre.

Aber ein Pro brauchst du gar nicht, das Air mit M2 reicht locker, das mit M1 würde locker reichen.

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Das ist die Standard-Prozedur zum Test der Kamera, die Apple im Standard ausführt. Also alles normal.

Hat mich etwa 38 Sekunden Google-Recherche gekostet ...

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Interessant, das iPhone 14 (pro?) hatte das gleiche Problem, was dann mit 16.0.1 beseitigt wurde. also ganz neu ist das Problem nicht, aber das "alte" 7??

Wenn Du auf die Zoom-Kamera wechselst ist es weg, das deutet für mich auf einen Hardwarefehler hin. Ich würde den Apple-Service ansprechen, Apple-Store oder nen Gravis.

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Wo hat Du denn 16.2 her. Selbst die Beta ist erst bei 16.1.

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Da werden gleich mehrere Dinge durcheinander geworfen.

Gewährleistung ist eine Haftung für Funktion innerhalb der ersten zwei Jahre. Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung des Herstellers, die über die Gewährleistung hinaus geht.

Gewährleistung (2 Jahre) gilt zum Beispiel nicht für Verschleißteile. Der Hersteller kann aber 'Garantie' geben und für eine von ihm frei wählbare Zeit auch Verschleißteile einbeziehen; das hat dann aber nichts mit der Gewährleistung zu tun und es besteht, das ist das Wichtige, kein gesetzlicher Anspruch.

Akkus sind Verschleißteile. Deswegen fallen Akkus regelmäßig NICHT unter die Gewährleistung. Wohl aber gibt Apple eine Garantie - da das aber eine freiwillige Leistung ist bestimmt Apple die Spielregeln. Und die lauten "1 Jahr unter 80 %". Damit sind deine 2 Jahre schon raus.

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Nein, zu den Keynotes wird man eingeladen. Ohne Einladung bekommst Du keinen Zutritt.

Es gibt aber die Möglichkeit, an einer Führung durch den Apple Park teilzunehmen, im Rahmen dieser Führungen kann man auch das Theater besuchen. Dafür gibt es Tickets, die aber sehr begehrt und daher echt schwer zu bekommen sind.

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Du gehst es umtauschen wo Du es gekauft hast.

Der Kassenbon ist dazu nicht erforderlich. Du musst nur den Beweis führen, dass Du es dort gekauft hast - das macht man üblicherweise mit dem Kassenbon. Wenn Du den nicht mehr hast genügt auch jeder andere Beweis.

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