Hallo,

Ich habe ein schreiben der Polizei erhalten. Darum geht es, dass ich meinen nicht angemeldeten Roller im öffentlichen Verkehrsraum hab stehen lassen.

Der Roller steht dort seit einem Jahr da er kaputt ist und ich ihn immer mal wieder aufbauen wollte. Er ist teilweise in Einzelteile zerlegt.

Der Roller steht gut 7 Meter von der nächsten Straße entfernt und ist mit einem Auto in Keiner Weise erreichbar. Es liegt ein Bordstein, Fußgänger Weg und eine Wiese dazwischen.

Zählt dies dennoch als öffentlicher Verkehrsraum und ist das schreiben der Polizei daher rechtens?

Ich bedanke mich vorab für die Hilfe.