Durch Beendigung meines Arbeitsverhältnisses mit einem Abfindungsvertrag entsteht eine Ruhefrist in der ich erstmal kein Arbeitslosengeld erhalte. Was passiert mit der Berechnung wenn ich in dieser Ruhefrist erstmal 10 Monate keine Arbeit habe, aber auch kein Arbeitslosengeld bekomme dann aber für zwei Monate Vollzeit arbeite und mich danach aber wieder arbeitslos melden muss? Wird dadurch (2 Monate bezahlte Arbeit) das Arbeitslosengeld neu berechnet und hierbei die 10 Monate ohne Arbeit in den Durchschnitt mit einberechnet?