Berechnung Arbeitslosengeld?

2 Antworten

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Während dem Ruhenszeitraum bist du Arbeitslos. der Anspruch ruht jedoch, gehst du wieder Arbeiten endet die Arbeitslosigkeit und somit auch der Ruhenszeitraum. Meldest du dich dann erneut Arbeitslos wird wieder ab Tag der Antragstellung geprüft, also in deinem Beispiel fließen dann diese 2 Monate sehr wohl mit rein für eine neue Berechnung. - Ich habe beim Arbeitsarmt gelernt, kann dir aber leider nicht mehr genau vorrechnen wie dann deine Abfindung bewertet werden würde


BirgitS1966 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 21:04

Werden dann die 10 Monate in denen ich keine Einnahmen hatte mit 0€pro Monat mit berechnet?

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XatarsFragen  19.08.2024, 21:08
@BirgitS1966

Ne so ist das nicht. Es werden in den letzten 30 Monaten die jeweils letzen 12 Monate mit einem Arbeitsverhältnis zu Grunde gelegt - Ich hab jetzt leider keine Kraft im Sozialgesetzbuch nachzuschauen aber so dumm es sich anhört ich glaube wenn du 1 Monat Arbeiten gehst und dann aber gekündigt wirst (also nicht selber kündigst weil dann Sperrzeit für 12 Wochen) dann würde deine Abfindung gar nicht mehr Berücksichtigt werden... bin mir aber wie gesagt nicht sicher kann wirklich auch gut sein dass ich mich irre

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XatarsFragen  19.08.2024, 21:10
@BirgitS1966

Aber wenn dein Anspruch 10 Monate ruht muss deine Abfindung recht hoch gewesen sein kann das sein?

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XatarsFragen  19.08.2024, 21:17
@BirgitS1966

Ja trotzdem eigentlich sind diese Beitragsgrenzen oder wie man das nennen mag recht großzügig also bei 35 Jahren werden schon nur 25% der Abfindung berücksichtigt und dann wird halt gerechnet wie viele Monate Arbeit das wären, bei einem Brutto AE von 5000€ x 10x Monate wären 50.000 € und das sind dann nur 25% von der Abfindung also müsstest du eine Abfindung von pi mal über den daumen - schieß mich tot ca. 200.000 € haben liege ich richtig?

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XatarsFragen  19.08.2024, 21:26
@BirgitS1966

Ja also in die Richtung ist doch schon sehr ordentlich, ich wünschte ich könnte dir mehr helfen, leider bin ich aus der Thematik schon etwas länger raus und Thema Abfindung und solche Sonderregelung kamen in der Ausbildung eher kurz - Sie kamen dran aber eben selten, kann mich einfach nicht gut genug daran erinnern um dir eine richtige Beratung zu geben wo dann auch wirklich alles richtig ist. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück auf deinen Weg und ansonsten Ruf beim Service Center an, erläutere dein Anliegen und bitte darum dass sie ein Ticket an die Leistungsabteilung erstellen mit deinem Anliegen

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