Hallo,
darf man mit einem Daueraufenthalt-EU in der Schweiz arbeiten?
Die Webseite der Ausländerbehörde sagt folgendes:
- Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark, Großbritannien oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
- Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.
- Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
- (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)
- Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)
Zudem wollte ich Euch fragen. ob Ihr Erfahrung damit hat, ab wann man (nachdem man dort gelebt und gearbeitet hat) mit einem Daueraufenthalt-EU in Ländern wie Schweden, Holland etc. einen Pass beantragen kann?