Ich bin ALG II Empfänger, das Amt verlangt von mir das ich mir eine kleiner Wohnung suche. Ich mußte mich bei der Verbandsgemeinde wohnungssuchend melden und einen Wohnungsberechtigungsschein beantragen. Wenn ich nach 6 Monaten noch keine kleinere Wohnung (50 qm) gefunden habe, muß mir das Jobcenter weiterhin die alte Miete meiner jetzigen Wohnung zahlen, noch 3 Monate lang? Wurde mir von Aussenstehenden so mitgeteilt. Wäre für eine Rückantwort dankbar. Uwe