Also den Teil Deiner Frage, wie man es verhindert, dass eine im Vorschaufenster angezeigte Email danach als gelesen markiert ist, kann ich Dir beantworten. Klicke auf "Ansicht" und dann in der Abteilung "Layout" auf den Pfeil neben der Schaltfläche "Lesebereich". Wähle dann "Optionen" aus dem erscheinenden Kontextmenü aus. Dort kannst Du einstellen, ob die im Lesebereich vorab angezeigten Emails anschließend als gelesen markiert werden sollen oder nicht. Auch eine Zeitdauer, die die Email im Lesefenster angezeigt werden muss, bevor sie als gelesen markiert wird, kannst Du einstellen.

Zum ersten Teil Deiner Frage: Wie der Lesebereich von Outlook zur Vorschau auf einem zweiten Monitor angezeigt werden kann, versuche ich auch schon seit längerem herauszufinden. Das geht wohl nicht oder jedenfalls nicht so einfach. Falls jemand eine Möglichkeit kennen sollte, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

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Hi, inzwischen habe ich Teacher's Highland Cream (gibt's bei EDEKA für unter 12 EUR) als unschlagbaren Preis-Leistungs-Hammer im untersten Preissegment entdeckt. Famous Grouse ist auch nicht schlecht, aber nicht so mein Geschmack. Monkey Shoulder als vatted malt ist auch eine Erwähnung wert. Und natürlich Johnnie Walker Black Label, den ich von Zeit zu Zeit im Angebot für unter 20 EUR sehe.

Wie Ihr seht war meine Suche außerhalb des Reiches von König Scotch erfolglos ? Macht nix, ich liebe ihn ja ! :-)


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Wenn Du keine Betriebsausgaben in Form von Wareneinkauf geltend machen willst, musst Du natürlich auch nichts nachweisen. Allerdings sollte Dir klar sein, dass das Finanzamt schon lange nicht mehr "moralisch und strafrechtlich blind" ist wie früher. Wenn es nach Hehlerei o.ä. riechen sollte, dass Du keinen Wareneinsatz geltend machst, hast Du nach einer Betriebsprüfung schnell mal nicht mehr die Steuer sondern die Polizei an der Backe.

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Meine Oma war nach einem Schluck Sekt schon mehr als angeschickert. Für sie hätten also 5cl Whisky oder Wodka pro "Betrinken" ausgereicht. Folglich hätte sie das mit einer 0,7l Flasche vierzehn Mal betreiben können.

Dagegen hat mein Onkel täglich zwei Flaschen Schnaps getrunken, ohne dass man ihm etwas angemerkt hätte. Bei ihm hat also eine Flasche nicht einmal für einmal Betrinken gereicht.

Jetzt kannst Du Dir überlegen, ob Du näher an meiner Oma oder an meinem Onkel bist.

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Die taz gibt es als epub Abo, allerdings nicht kostenlos. Ich persönliche habe die ZEIT abonniert. Die ist zwar keine Tageszeitung, aber für 7 EUR im Monat bekommst Du alle Ausgaben als PDF und als epub. Falls Du es kostenlos haben willst, rate ich Dir zu Calibre. Das ist ein ebook Verwaltungsprogramm. Es hat eine sehr praktische Funktion integriert, mit der Du von vielen verschiedenen Nachrichtenquellen jeweils ein kostenloses epub automatisch zusammenstellen lassen kannst. Z.B. von Spiegel Online, Brand Eins, Zeit, Süddeutsche, Economist, etc. pp. Sehr viel Auswahl und z.T. wirklich ansprechende Qualität. Ein redaktionell zusammengestelltes Angebot ist zwar in der Regel schon noch besser, aber für automatisch und kostenlos ist das Ganze schon sehr gut.

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Deine Hundesteuer kannst Du sehr einfach durch eine - völlig legale - steuergestaltende Maßnahme abschaffen: Ab zum Tierarzt mit dem Vieh und einschläfern lassen...

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Dein ehemaliger Arbeitgeber spricht wahrscheinlich eher von einem "ex gratia payment", auf Deutsch etwa "Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Steuerfrei ist das deshalb - zumindest in Deutschland - noch lange nicht, evtl. jedoch tarifbegünstigt.

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Soll das Haus jetzt verlost werden - was einen gewissen Zufallsaspekt impliziert - oder gezielt dem "besten Kunden" zukommen ? Wie es sich anhört ist der "beste Kunde" ein gewerblicher Kunde, d.h. selbst Unternehmer. In diesem Fall ist das ihm zugewandte Haus ganz einfach eine Betriebseinnahme, die er mit dem gemeinen Wert anzusetzen und zu versteuern hat. Eine Schenkung wäre es nur, wenn es sich um eine freigebige Zuwendung, d.h. ohne Gegenleistung, handeln würde. Das ist ja wohl hier nicht der Fall. Vielmehr soll das Ganze wohl eine Maßnahme zur Kundenbindung darstellen, bzw. ein "Naturalrabatt" bzw. eine "Zugabe" sein.

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Eau de Toilette ist ein gutes Sprichwort. In Russland hat man auch mal die Steuern auf Wodka erhöht. Seither gibt es dort hochprozentiges Rasierwasser in 0,5 und 0,75 Liter Flaschen. Auch in Deutschland sollen die großen "Hattric"-Flaschen bei der Klientel sehr beliebt sein. Und dass letztlich alles nichts hilft kann man ja an der Geschichte der Prohibition in USA und an den angeblich "trockenen" arabischen Ländern sehen. Klare Antwort: Hohe Steuer bringt nicht viel, ist aber ein Anfang. Dazu muss noch kommen, dass Alkohol nicht an jeder Ecke, an jedem Kiosk, an jeder Kasse angeboten wird, gerne auch in alkoholikerfreundlichen Kleinflaschen.

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"Die Finanzverwaltung ist lediglich verpflichtet, die amtlichen Steuererklärungsvordrucke in ausreichender Anzahl in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten zur Abholung durch den Steuerpflichtigen bereit zu halten. Ein Anspruch auf kostenfreie Übersendung der Vordrucke besteht nicht."

Das hat der Bundesfinanzhof so entschieden in seinem Beschluss vom 12.09.2002 - VII B 261/01 (NV). Ein Steuerpflichtiger hatte sein Finanzamt auf kostenlose Zusendung verklagt. Hat nichts geholfen.

M.E. eine Frechheit, aber geltendes Recht.

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Das kommt drauf an. Wenn es gegen Monatsende geht und der Finanzminister mal wieder klamm ist, kann es schon ein wenig dauern... :-)

Im Ernst, soweit ich weiß wird ein Bescheid erst ca. zwei Wochen nach der abschließenden Bearbeitung durch den Sachbearbeiter rausgeschickt. In der Zeit schafft es sogar die Finanzverwaltung, eine Überweisung zu veranlassen, so dass die Zahlung spätestens einige Tage nach Zustellung des Bescheids auf dem Konto sein sollte.

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Ich benutze seit Jahren das Programm von WISO. So ganz zufrieden bin ich damit nicht, aber bisher habe ich auch noch nichts Besseres gefunden.

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Der Gewinn des Autos, z.B. bei einem Preisausschreiben, dürfte unter keine der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG aufgeführten Einkunftsarten fallen und deshalb einkommensteuerlich unbeachtlich sein. Ausnahme: Es liegt ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung vor, d.h. Du hast z.B. für das Auto eine vertragliche Leistung erbracht. So hat der BFH kürzlich entschieden, dass das Preisgeld für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow nicht einem Spielgewinn vergleichbar ist, sondern Entgelt für das Erbringen einer (Unterhaltungs-)Leistung darstellt (BFH, Urteil vom 28. 11. 2007 - IX R 39/06). Der Weiterverkauf könnte als sog. Privates Veräußerungsgeschäft unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG fallen, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Da Du keine Anschaffungskosten hast, wäre der gesamte erzielte Veräußerungserlös steuerpflichtig. Vielleicht solltest Du besser die Kiste Vollkasko versichern und mit 200 Km/h gegen eine Wand fahren. Dann würde nämlich keine Veräußerung vorliegen und Du könntest die Versicherungssumme steuerfrei vereinnahmen. Oder vererben :-) Wenn Du nicht wg. Versicherungsbetrugs belangt wirst :-)

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Bevor ich in die Steuerbranche gegangen bin war ich während meines Studiums Buchhalter bei einer Möbelspedition. Da riefen doch tatsächlich manchmal Leute an und fragten: "Wie lange dauert ein Umzug ?" Irgendwann habe ich dann geantwortet "Zwei Tage, fünf Stunden und zwölf Minuten." Capisce ?

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Gehören Krankheitskosten weder zu den Werbungskosten noch zu den Betriebsausgaben, können sie als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein (§ 33 EStG).

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (d. h. i. S. von § 33 EStG) führen, auch wenn sie zwangsläufig entstanden sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten, nur insoweit zu einer Steuerermäßigung, als sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Die zumutbare Belastung beträgt - je nach Familienstand, Kinderzahl und Einkommen - zwischen 2 und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

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Wenn Ihr das nicht mit Gewinnerzielungsabsicht macht und nicht mehr als 17.500 EUR im Jahr einnehmt, braucht Ihr weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer zu zahlen. Eine GbR seid Ihr im Zweifel dennoch. Das geht vollautomatisch. Was anderes braucht Ihr nicht.

Wenn's doch mehr wird würde ich zu einem Steuerberater raten.

PS: Was macht man denn als Tanzgruppe in einem Radiosender ? Nehmen die auch Pantomimen in ihre Sendungen ? :-)

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